STEINWACHS · LÜBECK

Zusätzliche Behandlungskosten geltend machen in Lübeck

Eine weitere Operation, Therapie oder Fahrt zur Behandlung kann nach einer Fehlbehandlung zusätzliche Kosten verursachen. STEINWACHS unterstützt Patienten in Lübeck dabei, die medizinische Notwendigkeit, den Zusammenhang mit dem Fehler und die Erstattungslage geordnet darzustellen.

Sind alle Ausgaben nach einer misslungenen Behandlung automatisch ersatzfähig?

Nein. Erstattungsfähig können die durch einen haftungsbegründenden Fehler erforderlichen Mehrkosten sein. Ausgaben für die ursprüngliche Erkrankung, freiwillige Zusatzleistungen und bereits erstattete Kosten müssen davon unterschieden werden.

Ausgaben dem Behandlungsfehler zuordnen

§ 249 BGB richtet den Schadensausgleich danach aus, welcher Zustand ohne das schädigende Ereignis bestünde. Bei zusätzlichen Behandlungskosten ist deshalb zu klären, welche Maßnahmen gerade wegen des Fehlers notwendig wurden. Der bloße zeitliche Abstand zur ersten Behandlung genügt dafür nicht.

Hilfreich sind ärztliche Empfehlungen, Überweisungen und Berichte, aus denen der Zweck einer Folgebehandlung hervorgeht. Rechnungen belegen die Kosten, erklären aber häufig noch nicht die medizinische Ursache. Bei gemischten Behandlungen muss herausgearbeitet werden, welche Teile auf die Grunderkrankung und welche auf die zusätzliche Schädigung entfallen.

Wer die Kosten verlangen kann

Patient, Krankenversicherung und andere Leistungsträger können unterschiedliche Teile eines Schadens tragen. Soweit ein gesetzlicher Anspruchsübergang nach § 116 SGB X eingreift, kann die betreffende Forderung nicht zugleich vom Patienten für sich verlangt werden. Für privat Versicherte ist der jeweilige Erstattungs- und Übergangstatbestand gesondert zu prüfen.

Eine Aufstellung sollte deshalb zu jeder Rechnung Zahlung, Erstattung und verbleibenden Eigenanteil zeigen. Auch Fahrtkosten oder erforderliche Hilfsmittel benötigen eine nachvollziehbare Zuordnung. Nicht jede privat gewählte Maßnahme muss der Gegner übernehmen; Notwendigkeit und Angemessenheit sind Teil der Prüfung.

Eine belastbare Kostenaufstellung vorbereiten

Für die Beratung in Lübeck ordnen wir die Unterlagen nach Behandlungsschritten und Kostenarten. Fehlen noch Rechnungen, kann zunächst der Bedarf dokumentiert werden. Eine abschließende Abfindung sollte erst bewertet werden, wenn absehbare Folgebehandlungen und noch offene Erstattungen bekannt sind.

Besonders bei längeren Verläufen hilft eine fortlaufende Liste mit Datum, Leistung, Anlass und Zahlungsstand. Sie verhindert, dass Kosten doppelt angesetzt oder später übersehen werden. Ob bereits ein Zahlungsanspruch beziffert werden kann oder eine Absicherung zukünftiger Schäden benötigt wird, hängt vom konkreten Verlauf ab.

So bereiten Sie die Prüfung vor

  1. Zusatzbehandlung und medizinische Empfehlung zeitlich zuordnen.
  2. Rechnungen, Zahlungsbelege und Erstattungen miteinander verbinden.
  3. Noch geplante Behandlungen und offene Kosten ausdrücklich kennzeichnen.

Diese Unterlagen helfen beim Einstieg

  • Berichte über Ausgangs- und Folgebehandlung
  • Rechnungen und Zahlungsnachweise
  • Leistungsabrechnungen der Versicherer

Ihr Anliegen im Kanzleiteam

Dr. Oliver Ulrich setzt einen Schwerpunkt im Arzthaftungsrecht. Seine Dissertation befasste sich mit der Beweislastverteilung im Arzthaftungsprozess. Im Mandat werden medizinische Unterlagen, Beweisfragen und die Folgen für den Patienten zusammengeführt.

Team und Tätigkeitsgebiete

Rechtliche Grundlagen und weitere Informationen

Rechtsstand: 25. September 2026.

Beratung in Lübeck

Ihre Kontaktstelle für dieses Anliegen ist STEINWACHS Lübeck. Nennen Sie bei Ihrer Anfrage bitte die Beteiligten und bereits laufende Fristen. Die fachliche Zuständigkeit, benötigte Unterlagen sowie Umfang und Kosten der Beauftragung werden vorab abgestimmt. Persönliche Besprechungen finden nach Terminvereinbarung statt.

Weitere Beratungsthemen: Arzthaftung in Lübeck

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