STEINWACHS · BREMEN

Sturz im Krankenhaus und mögliche Haftung in Bremen

Ein Patient stürzt während eines Klinikaufenthalts. STEINWACHS prüft in Bremen, welche Sicherungs- und Betreuungspflichten im konkreten Fall bestanden.

Haftet ein Krankenhaus bei jedem Sturz auf der Station?

Nein. Es kommt auf die konkreten Pflichten, deren Einhaltung und die Ursache der Verletzung an. Besonderheiten der Beweislast sind fallbezogen zu prüfen.

Rechtliche Prüfung: Sturz im Krankenhaus und mögliche Haftung

Nicht jeder Sturz lässt sich auf eine Pflichtverletzung zurückführen. Relevant sind der erkennbare Unterstützungsbedarf, der Zustand des Patienten und die konkrete Situation. Dokumentierte Risiken und angeordnete Hilfen müssen mit dem tatsächlichen Ablauf verglichen werden. Auch die Beweisregeln des § 630h BGB können je nach Risikobereich Bedeutung haben. Eine umfassende Erfolgsgarantie für jeden Klinikaufenthalt besteht jedoch nicht.

Sturzrisiko und tatsächliche Betreuung vergleichen

  1. Sammeln Sie Pflegeplanung, dokumentierte Risiken und Anordnungen zu Hilfestellungen.
  2. Beschreiben Sie Ort, Zeitpunkt und Umstände des Sturzes sowie erreichbare Zeugen.
  3. Erfassen Sie zusätzliche Verletzungen und Behandlung; aus dem Sturz allein folgt noch keine bestimmte Pflichtverletzung.

So bearbeiten wir Ihr Anliegen

Wir sichten Pflege- und Behandlungsdokumentation sowie den Sturzbericht. Aussagen von Beteiligten werden mit den zeitnahen Aufzeichnungen abgeglichen. Anschließend werden Pflichtverletzung, medizinische Folgen und erforderliche sachverständige Fragen getrennt aufgearbeitet.

Diese Unterlagen helfen beim Einstieg

  • Sturzbericht
  • Pflege- und Behandlungsunterlagen
  • Befunde zur Sturzverletzung

Ihr Anliegen im Kanzleiteam

Dr. Oliver Ulrich setzt einen Schwerpunkt im Arzthaftungsrecht. Seine Dissertation befasste sich mit der Beweislastverteilung im Arzthaftungsprozess. Im Mandat werden medizinische Unterlagen, Beweisfragen und die Folgen für den Patienten zusammengeführt.

Team und Tätigkeitsgebiete

Rechtliche Grundlagen

§ 630a BGB · § 630h BGB · § 823 BGB

Beratung in Bremen

Ihre Kontaktstelle für dieses Anliegen ist STEINWACHS Bremen. Besprechung und fachliche Zuständigkeit werden bei der Mandatsannahme abgestimmt. Arzthaftung in Bremen: Hier finden Sie die weiteren Schwerpunkte und den örtlichen Beratungskontext.

Weitere Anliegen in Bremen

Krankenhausinfektion und Hygienefehler

Eine Infektion nach einem Krankenhausaufenthalt kann erhebliche Folgen haben. STEINWACHS prüft in Bremen, ob konkrete Anhaltspunkte für einen haftungsrelevanten Hygienefehler oder eine fehlerhafte Reaktion vorliegen.

Narkose und Überwachung: Haftungsfragen

Bei Schäden im Zusammenhang mit einer Narkose müssen Vorbereitung, Durchführung und Überwachung getrennt betrachtet werden. Unsere Kanzlei in Bremen begleitet die rechtliche Prüfung solcher Behandlungsabläufe.

Operationsfehler und gesundheitliche Folgen

Nach einer Operation treten Schäden auf, deren Ursache unklar ist. STEINWACHS unterstützt Patienten in Bremen bei der rechtlichen Aufarbeitung und bei der Vorbereitung einer medizinischen Begutachtung.