Im Rahmen unserer Dienstleistungen beschäftigen wir uns intensiv mit den Bereichen Agrarrecht und Landwirtschaft.
Das Agrarrecht besteht aus vielen Teilbereichen, traditionell vor allem dem Recht der Landwirtschaft. Darüber hinaus werden aber auch u.a. das Recht der Forstwirtschaft, des Sortenschutzes, der Fischerei, der Jagd und das Tierrecht zum Agrarrecht gezählt.
Es ist kein eigenständiges Rechtsgebiet. Es umfasst vielmehr eine Vielzahl von gesetzlichen Regelungen, die für landwirtschaftliche Betriebe Relevanz haben und die in den verschiedensten Rechtsbereichen vorzufinden sind. So finden sich Regelungen über das Agrarrecht sowohl im Zivil- als auch im Öffentlichen Recht und im Strafrecht in den unterschiedlichsten Gesetzestexten wie z.B. dem Bürgerlichen Gesetzbuch, dem GrundstücksverkehrsGesetz, dem Bundesimmissionsschutzgesetz und vielen weiteren.