Rechnung nicht bezahlt – trotzdem darf der Versorger nicht einfach abschalten

Ein Energieversorger wollte einem säumigen Kunden die Versorgung unterbrechen lassen. Dafür sollte ein Mitarbeiter Zugang zur Messeinrichtung in der Wohnung erhalten. Doch der Eilantrag scheiterte – obwohl Zahlungsrückstände bestanden.

Das Oberlandesgericht Frankfurt hielt das Informationsschreiben für erheblich unzureichend. Die am 27. August 2026 bekannt gemachte Entscheidung zeigt: Vor einer Sperre kommt es auch darauf an, ob der Kunde verständlich über seine Einwendungsmöglichkeiten informiert wurde.

Das Schreiben verengte den Schutz auf Lebensgefahr

Der Versorger hatte im Kern nur auf die Möglichkeit hingewiesen, eine Gefahr für Leib und Leben geltend zu machen. Das OLG beanstandete, dass damit andere Gründe für eine Unverhältnismäßigkeit ausgeblendet wurden. Auch die Beschränkung der Kontaktangabe auf eine E-Mail-Adresse genügte nicht.

Wegen dieser gewichtigen Informationsmängel musste der Kunde den verlangten Zutritt zur Durchführung der Sperre nicht gewähren. Der im Eilverfahren ergangene Beschluss vom 17. August 2026 ist nach der Gerichtsmitteilung nicht anfechtbar.

Eine Sperre ist mehr als eine offene Rechnung

§ 41f EnWG regelt die Unterbrechung der Energieversorgung wegen Nichtzahlung bei Haushaltskunden. Das Gesetz verlangt unter anderem Mahnung, vorherige Androhung und eine Prüfung der Verhältnismäßigkeit. Nicht jede offene Forderung berechtigt sofort zum Abschalten.

Mit der Androhung muss der Lieferant einfach und verständlich erklären, dass der Kunde Gründe gegen die Verhältnismäßigkeit in Textform mitteilen kann. Der Kunde soll damit die Gelegenheit bekommen, Umstände aus seinem Haushalt vorzutragen, die der Versorger möglicherweise noch nicht kennt.

Eine besondere Schutzbedürftigkeit kann nach Absatz 2 etwa mit gesundheitlichen oder altersbedingten Umständen zusammenhängen. Die gesetzliche Prüfung erschöpft sich aber nicht in der Frage, ob eine konkrete Lebensgefahr vorliegt. Maßgeblich bleibt das Verhältnis zwischen den Folgen der Unterbrechung und der Schwere des Zahlungsversäumnisses.

Die Schulden verschwinden dadurch nicht

Das Scheitern einer konkreten Sperre beseitigt die zugrunde liegende Forderung nicht. Ob die Rechnung richtig ist, wann sie fällig wurde und was bereits gezahlt wurde, muss weiterhin gesondert geklärt werden. Auch eine später ordnungsgemäß vorbereitete Unterbrechung ist durch diesen Beschluss nicht allgemein ausgeschlossen.

Ebenso wäre es falsch, bei jeder ungenauen Formulierung im Schreiben automatisch eine erfolgreiche Abwehr zu erwarten. Das OLG stellte auf erhebliche Informationsfehler ab. Der konkrete Inhalt des Hinweises ist deshalb wichtig.

Was bei einer Sperrandrohung sofort geklärt werden sollte

Heben Sie Rechnung, Mahnung, Androhung und Ankündigung des Sperrtermins vollständig auf. Prüfen Sie den Zahlungsstand einschließlich bereits geleisteter Beträge. Bestehen Einwendungen gegen die Forderung, sollten sie konkret und nachvollziehbar erklärt werden.

Teilen Sie besondere Umstände im Haushalt rechtzeitig mit und bewahren Sie den Nachweis des Zugangs auf. Gesundheitsbezogene Gründe können geeignete Belege erfordern. Wer die Forderung grundsätzlich anerkennt, sollte zugleich prüfen, welche tragfähige Zahlungsregelung oder Unterstützung möglich ist.

Steht ein Abschalttermin unmittelbar bevor, kann eine schnelle rechtliche Prüfung erforderlich sein. Die Entscheidung ist kein Anlass, Schreiben des Versorgers liegen zu lassen: Gerade der dokumentierte Informationsaustausch kann über den Schutz vor einer Sperre entscheiden.

Quelle und zeitlicher Bezug: OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 17. August 2026, 5 W 18/26; Gerichtsmitteilung vom 27. August 2026. Rückblick auf den damaligen Veröffentlichungsstand.