Dackel frisst Mäusegift im Restaurant – warum die Besitzerin auf Instagram scharf kritisieren durfte

Der Dackel sitzt unter einer Restaurantbank und frisst Material aus einer Mäuseköderstation. Anschließend muss er in die Tierklinik. Noch am selben Tag veröffentlicht seine Besitzerin Beiträge über das Erlebte. Sie spricht unter anderem von einem „massiven Sicherheits- und Hygieneversagen“. Der Restaurantbetreiber verlangt ein Verbot dieser und weiterer Aussagen.

Vor dem Oberlandesgericht Frankfurt scheitert seine Beschwerde im Eilverfahren. Die Kritik durfte in der konkret geprüften Form stehen bleiben.

Ein harter Vorwurf kann eine zulässige Bewertung sein

Nach der Auslegung des Gerichts beschrieb der Beitrag einen einzelnen Vorfall. Er behauptete keine dauerhaften Hygienemängel im gesamten Restaurant. Die Schärfe der Formulierung bezog sich auf das konkrete Erlebnis.

Die Besitzerin musste zudem nicht erst klären, weshalb der Hund an das Gift gelangen konnte. Schon diesen Zugang durfte sie entsprechend kritisch bewerten. Auch ihre zugespitzte Befürchtung, der Hund hätte ohne ihr Eingreifen sterben können, verstand das Gericht als persönliche Einschätzung und nicht als wiedergegebene ärztliche Diagnose.

Entscheidend ist, was der ganze Beitrag aussagt

Artikel 5 Grundgesetz schützt die freie Meinungsäußerung. Dieser Schutz gilt auch für deutliche Kritik; er findet unter anderem im Recht der persönlichen Ehre und in allgemeinen Gesetzen Grenzen.

Für Bewertungen ist deshalb die Trennung zwischen nachprüfbarem Geschehen und persönlichem Urteil hilfreich. „Mein Hund hat dort Ködermaterial gefressen“ schildert einen überprüfbaren Vorgang. Wie erschreckend man das findet, ist eine Bewertung. Werden daraus zusätzliche Behauptungen über andere Besuche, das gesamte Personal oder einen angeblich bekannten Dauerzustand, erweitert sich der Inhalt erheblich.

Die Einleitung „meiner Meinung nach“ macht einen ansonsten konkreten Tatsachenvorwurf nicht automatisch unangreifbar. Umgekehrt muss eine eigene Erfahrung nicht emotionslos beschrieben werden. Der Zusammenhang entscheidet darüber, wie Leser den Text verstehen.

Wie Gäste und Betriebe einen Bewertungsstreit aufarbeiten können

Gäste sollten Besuch, Beobachtung und Folgen nachvollziehbar dokumentieren. Rechnungen, Fotos und tierärztliche Unterlagen können dabei helfen. Vermutungen über die Ursache sollten als Vermutungen erkennbar bleiben.

Für einen Betrieb ist die vollständige Fassung des Beitrags ebenso wichtig wie die einzelne beanstandete Zeile. Ein Löschungsverlangen sollte genau benennen, welche Aussage falsch sein soll und worauf dieser Einwand beruht. Bloßer Ärger über eine negative Bewertung beantwortet diese Frage nicht.

Über die Behandlungskosten des Hundes entschied dieser Beschluss nicht. Gegenstand war das begehrte Verbot bestimmter Äußerungen.

Quelle und zeitlicher Bezug: OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 23. Juni 2026, 16 W 22/26; Pressemitteilung vom 4. August 2026. Im Eilverfahren nicht anfechtbar.