Fehler in einer eidesstattlichen Versicherung entdeckt: Was bedeutet eine Berichtigung?
Eine eidesstattliche Versicherung wurde bereits abgegeben. Beim späteren Abgleich mit Unterlagen fällt auf, dass ein Datum, Betrag oder wesentlicher Ablauf nicht stimmt. Jetzt sollte der Fehler weder übergangen noch durch eine unklare Ergänzung verdeckt werden. Entscheidend sind Inhalt, Bedeutung und der richtige Weg einer Berichtigung.
Nicht jede Ungenauigkeit hat dieselben Folgen
Zunächst muss festgestellt werden, was genau erklärt wurde und welcher Teil objektiv unrichtig ist. Ein Schreibfehler kann anders zu bewerten sein als eine falsche Angabe zu einem entscheidenden Vorgang. Ebenso kommt es darauf an, ob eigene Wahrnehmung, Erinnerung oder eine Information Dritter wiedergegeben wurde.
Eine eidesstattliche Versicherung ist kein bloßes unverbindliches Begleitschreiben. § 156 StGB bedroht die vorsätzlich falsche Abgabe vor einer zur Abnahme zuständigen Behörde mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe. Die Zuständigkeit und die weiteren Tatbestandsvoraussetzungen müssen vorliegen; nicht jede private Erklärung mit dieser Überschrift fällt automatisch darunter.
Auch fahrlässige falsche Angaben können relevant sein
§ 161 StGB erfasst unter den gesetzlichen Voraussetzungen auch die fahrlässige Falschabgabe. Deshalb ist die Antwort „Das war nicht absichtlich“ allein keine vollständige rechtliche Prüfung. Relevant ist unter anderem, ob notwendige Sorgfalt beim Lesen, Prüfen und Bestätigen der Angaben beachtet wurde.
Wer eine vorbereitete Erklärung unterschreibt, sollte sie vollständig verstehen. Fehler können entstehen, wenn Formulierungen sicherer klingen als die eigene Erinnerung oder Angaben aus mehreren Quellen unbemerkt vermischt werden. Das sollte nach Entdeckung konkret aufgearbeitet werden.
Welche Bedeutung eine rechtzeitige Berichtigung hat
Nach § 158 StGB kann eine rechtzeitige Berichtigung bei vorsätzlicher falscher Versicherung zur Strafmilderung oder zum Absehen von Strafe führen. Für die fahrlässige Falschabgabe sieht § 161 Absatz 2 StGB bei rechtzeitiger Berichtigung Straflosigkeit vor. Die gesetzlichen Anforderungen an die Rechtzeitigkeit sind jedoch streng.
Eine Korrektur kann insbesondere verspätet sein, wenn sie bei der Entscheidung nicht mehr berücksichtigt werden kann, bereits ein Nachteil für einen anderen entstanden ist oder bestimmte strafverfahrensbezogene Schritte erfolgt sind. Eine spätere Änderung der Erklärung beseitigt daher nicht automatisch alle Folgen.
Was für die Prüfung gesichert werden sollte
- Die tatsächlich abgegebene Fassung und ihr Empfänger.
- Datum und Umstände der Abgabe.
- Die konkret falsche Passage und die zutreffenden Tatsachen.
- Unterlagen, aus denen sich der Fehler ergibt.
- Wann und wodurch der Fehler erkannt wurde.
Eine Berichtigung sollte eindeutig zuordnen, welche Aussage korrigiert wird. Wegen der möglichen strafrechtlichen und prozessualen Folgen ist eine unverzügliche rechtliche Prüfung sinnvoll. Dabei geht es um eine sachlich richtige Korrektur gegenüber der zuständigen Stelle; eine stillschweigend ausgetauschte private Dateiversion genügt nicht.
Weiterführend: Was vor der Unterschrift unter eine eidesstattliche Versicherung zu prüfen ist.
Rechtlich überarbeitet am 30. September 2026.