Stromzähler blockiert – am Ende kostet die Cannabis-Plantage gut 82.000 Euro extra

Ein Haus voller Lampen, Lüfter und Heizgeräte, aber ein Stromzähler, der nicht richtig mitläuft: Ein Mann hatte die Plomben geöffnet und die Drehscheibe blockiert. In dem gemieteten Haus betrieb er eine Cannabis-Plantage. Der Versuch, Energiekosten zu sparen, endete vor dem Oberlandesgericht Frankfurt mit einer Forderung von insgesamt gut 82.000 Euro.

In der Summe stecken nachzuzahlende Strom- und Gaskosten sowie eine Vertragsstrafe. Rund 12.000 Euro, die der Mann bereits anerkannt hatte, sind darin enthalten. Die 82.000 Euro kommen also nicht noch einmal vollständig auf diesen Betrag obendrauf.

Kein verlässlicher Zählerstand – trotzdem eine Rechnung

Der Versorger hatte für etwa zwei Jahre rund 320.000 Kilowattstunden Strom geschätzt. Maßgeblich waren unter anderem die Geräte und die Größe der Plantage. Das Gericht ließ eine Schätzung zu, weil der Kunde die genaue Erfassung selbst durch Manipulation verhindert hatte. Er musste darlegen und beweisen, weshalb die Berechnung falsch war.

Das ist für den Ausgang entscheidend: Fehlende Messwerte machten den Verbrauch nicht kostenlos. Zugleich durfte der Versorger nicht einfach so rechnen, als habe die Anlage von Anfang an vollständig gearbeitet. Das Gericht berücksichtigte Verzögerungen beim Aufbau. Die übrigen Grundlagen der Schätzung konnte der Mann nicht ausreichend entkräften.

Warum zusätzlich eine Vertragsstrafe möglich ist

Die Nachzahlung bezahlt die bezogene Energie. Eine Vertragsstrafe verfolgt einen weiteren Zweck: Sie soll den unerlaubten Umgang mit der Messeinrichtung sanktionieren und weiteren Missbrauch verhindern. Deshalb können beide Forderungen nebeneinander stehen.

Für die Stromgrundversorgung erlaubt § 10 StromGVV bei umgangenen oder beeinflussten Messeinrichtungen eine Vertragsstrafe. Ihre Berechnung ist gesetzlich begrenzt: Zugrunde gelegt werden dürfen höchstens sechs Monate und eine tägliche Gerätenutzung von bis zu zehn Stunden zum maßgeblichen allgemeinen Preis.

Diese Sechsmonatsgrenze betrifft die Vertragsstrafe. Sie bedeutet nicht, dass tatsächlich verbrauchte Energie für alle davorliegenden Monate automatisch verschenkt wird. Nachforderung und Strafberechnung müssen getrennt geprüft werden.

Eine hohe Rechnung allein beweist keine Manipulation

Der Fall betraf bewusst beschädigte Plomben und eine blockierte Messung. Er lässt sich nicht pauschal auf jede überraschend hohe Jahresabrechnung übertragen. Wer lediglich eine fehlerhafte Messung oder Abrechnung vermutet, befindet sich in einer anderen Ausgangslage.

Bei einer streitigen Schätzung sind vor allem Zeitraum, Geräte, Nutzungsdauer und Arbeitspreis aufzuklären. Fotos, frühere Abrechnungen und Unterlagen über Änderungen der Nutzung helfen, konkrete Fehler zu benennen. Ein bloßes „Das kann nicht stimmen“ erklärt dagegen noch nicht, welcher Rechenschritt falsch sein soll.

Quelle und zeitlicher Bezug: OLG Frankfurt, Urteil vom 16. Januar 2026, 3 U 89/25; Gerichtsmitteilung vom 16. Juni 2026. Damals war eine Nichtzulassungsbeschwerde zum BGH möglich. Rückblick auf diesen Veröffentlichungsstand.