Wohnmobil fährt, Urlaub platzt: Defekte Steckdosen bringen dem Mieter über 3.400 Euro zurück
Vier Wochen bis zum Nordkap, möglichst unabhängig von Campingplätzen: So war die Reise geplant. Doch schon in der ersten Nacht in Dänemark fiel auf, dass keine der 12-Volt-Steckdosen des gemieteten Wohnmobils funktionierte. Die Mitreisende konnte ihr nachts benötigtes Atemgerät nicht wie vorgesehen betreiben. Das Paar kehrte nach Hamburg zurück.
Der Vermieter konnte weder reparieren noch ein Ersatzfahrzeug bereitstellen. Nach der Kündigung verlangte der Mieter sein Geld zurück. Der Einwand des Unternehmens: Das Wohnmobil sei schließlich fahrbereit gewesen. Das Amtsgericht München ließ das nicht genügen und sprach 3.412,71 Euro zu.
Ein Camper ist auch zum Wohnen da
Entscheidend war der vereinbarte Gebrauch. Ein Wohnmobil soll nicht nur Personen transportieren, sondern auch einen Aufenthalt ermöglichen. Funktionierende Bordsteckdosen gehören dazu. Die vorhandenen 230-Volt-Steckdosen halfen hier nicht weiter, weil sie nur mit einer externen Stromversorgung funktionierten.
Das rechtskräftige Urteil erging am 4. Dezember 2025; die Gerichtsmitteilung folgte am 13. April 2026. Es betrifft die Miete eines Fahrzeugs. Die Regeln über eine Pauschalreise sind damit nicht automatisch auf jeden Camper-Mietvertrag übertragbar.
Für die Kündigung zählt mehr als die Größe des defekten Bauteils
§ 543 BGB erlaubt die fristlose Kündigung eines Mietvertrags aus wichtigem Grund. Maßgeblich ist, ob die Fortsetzung unter Abwägung der Umstände noch zumutbar ist. Ein kleines Bauteil kann dafür erhebliche Bedeutung haben, wenn sein Ausfall einen wesentlichen Teil der vereinbarten Nutzung verhindert.
Bei einer Pflichtverletzung ist grundsätzlich eine angemessene Gelegenheit zur Abhilfe erforderlich, soweit keine gesetzliche Ausnahme greift. Wer einen Defekt bemerkt, sollte deshalb den Vermieter informieren und klären, ob und wann eine Reparatur oder ein Ersatz möglich ist.
Im entschiedenen Fall spielte auch die kurze Gesamtdauer des Vertrags eine Rolle: Bei Zugang der Kündigung war bereits mehr als ein Viertel der vierwöchigen Mietzeit verstrichen, ohne dass der Mieter das Fahrzeug nutzen konnte.
Warum nicht einfach der gesamte Mietpreis zurückgezahlt wurde
Für die Zeit bis zur Rückgabe berücksichtigte das Gericht eine Mietminderung von 20 Prozent. Für den anschließenden Zeitraum erkannte es die Erstattung der zeitanteiligen Miete an. Die genaue Verteilung beruhte auf den Umständen dieses Vertrags.
§ 536 BGB knüpft die Minderung daran, wie stark der vertragsgemäße Gebrauch beeinträchtigt ist. Eine pauschale Quote für jeden Steckdosendefekt gibt es nicht.
Vor der Abfahrt empfiehlt sich daher ein Funktionstest der tatsächlich benötigten Ausstattung. Besondere Anforderungen sollten schon bei der Buchung geklärt werden. Bei einem Ausfall helfen eine dokumentierte Mängelmeldung, die Reaktion des Vermieters und ein eindeutiger Nachweis des Rückgabezeitpunkts.
Quelle und zeitlicher Bezug: AG München, Urteil vom 4. Dezember 2025, 233 C 16119/24, rechtskräftig; Gerichtsmitteilung vom 13. April 2026. Rückblick auf den damaligen Veröffentlichungsstand.