„Der will nur spielen“: Chihuahua löst Sturz aus – Halter muss Schmerzensgeld zahlen

Ein kleiner Hund rennt auf eine hochschwangere Frau zu. Sie weicht zurück und stürzt. Der Hund beißt nicht. Trotzdem haftet sein Halter – und der Frau wird kein Mitverschulden angerechnet.

Das Oberlandesgericht Nürnberg sprach ihr 1.500 Euro Schmerzensgeld zu. Die am 5. März 2026 veröffentlichte, rechtskräftige Entscheidung korrigierte die erste Instanz deutlich: Dort waren der Frau noch 80 Prozent Mitverschulden zugerechnet worden.

Ein paar Schritte zurück waren keine überzogene Flucht

Der Chihuahua war im Ansbacher Hofgarten trotz Leinenpflicht frei gelaufen. Die Frau wich einige Meter auf eine Rasenfläche aus. Das OLG hielt diese Reaktion in der gepflegten Parkanlage nicht für unverhältnismäßig.

Ob der Hund freundlich wirkte oder spielen wollte, war dabei nicht ausschlaggebend. Ein Außenstehender könne das Verhalten nicht sicher als harmlos beurteilen. Die Frau erlitt unter anderem einen Bruch am Oberarm. Dass eine frühere Geburtseinleitung durch den Vorfall verursacht worden war, ließ sich dagegen nicht nachweisen.

Klein bedeutet nicht rechtlich ungefährlich

Die Tierhalterhaftung nach § 833 BGB kann auch eingreifen, wenn ein Tier jemanden erschreckt und dadurch eine Verletzung auslöst. Der Hund muss die Person dafür nicht berühren. Es muss sich aber eine dem Tier zurechenbare Gefahr verwirklicht haben.

Bei privat gehaltenen Hunden setzt diese Haftung grundsätzlich keinen nachgewiesenen Fehler des Halters voraus. Dass der Halter zusätzlich eine Leinenpflicht missachtet hat, kann die Bewertung des konkreten Geschehens weiter prägen.

Die Versicherung und ein Gericht müssen deshalb mehr prüfen als Größe und Rasse. Wichtig sind der Bewegungsablauf, die Annäherung des Hundes und die Reaktion der betroffenen Person.

Nicht jede Reaktion bleibt ohne eigene Verantwortung

Nach § 254 BGB kann eigenes Mitverschulden den Anspruch verringern. Das OLG schloss das auch bei Begegnungen mit kleinen Hunden nicht allgemein aus: Eine hochriskante Flucht kann anders zu beurteilen sein als ein kurzes Zurückweichen.

Die konkrete Frau hatte nach den Feststellungen gerade kein solches ungewöhnliches Risiko gewählt. Aus der geringen Größe des Chihuahuas ließ sich deshalb keine Kürzung um 80 Prozent ableiten.

Warum 1.500 Euro keine allgemeine Tabelle sind

Schmerzensgeld wegen einer Körper- oder Gesundheitsverletzung richtet sich nach § 253 Absatz 2 BGB. Seine Höhe hängt unter anderem von Verletzung, Schmerzen, Behandlung und Dauer der Beeinträchtigung ab.

Der Betrag aus diesem Urteil ist daher keine feste Pauschale für einen Sturz vor einem Hund. Auch bei einem nachgewiesenen Unfall müssen einzelne behauptete Folgen dem Ereignis zugeordnet werden können. Das erklärt, warum das Gericht die Verletzung berücksichtigte, den behaupteten Zusammenhang mit der Geburtseinleitung aber nicht zugrunde legte.

Wer einen solchen Vorfall erlebt, sollte Tierhalter und Zeugen möglichst feststellen, den Ablauf zeitnah festhalten und Verletzungen ärztlich dokumentieren lassen. Für die rechtliche Prüfung zählt die konkrete Begegnung – nicht allein der spätere Satz, der Hund habe doch nur spielen wollen.

Quelle und zeitlicher Bezug: OLG Nürnberg, Urteil vom 13. Februar 2026, 13 U 1961/24; Gerichtsmitteilung vom 5. März 2026. Rückblick auf den damaligen Veröffentlichungsstand.