Nur zum Probetraining mitgekommen – plötzlich sollte der 17-Jährige 710 Euro zahlen
Ein Freund nimmt einen 17-Jährigen zum Probetraining mit. Für den Zugangschip verlangt das Fitnessstudio 20 Euro Kaution und ein unterschriebenes Formular. Später fordert es 710,24 Euro Mitgliedsbeiträge: Angeblich hat der Jugendliche einen Vertrag über 24 Monate abgeschlossen. Seine Mutter hatte tatsächlich unterschrieben. Trotzdem verlor das Studio vor dem Amtsgericht München.
Die Unterschrift war echt – aber was stand damals darüber?
Das Studio hatte für den mitgebrachten Gast kein eigenes Testformular. Verwendet wurde ein allgemeiner Mitgliedschaftsvordruck. Die Mutter unterschrieb ihn nach den Feststellungen nur für die Ausgabe des Zugangschips. Die später auf dem Dokument vorhandenen Kreuze für den regulären Tarif waren dabei noch nicht gesetzt.
Das Gericht glaubte den Zeugenaussagen der Mutter und des Freundes. Eine Erklärung zum Abschluss des behaupteten Zweijahresvertrags war damit nicht bewiesen. Wer die Kreuze später angebracht hatte und weshalb, wurde in der veröffentlichten Begründung nicht abschließend festgestellt. Eine nachgewiesene vorsätzliche Fälschung durch einen bestimmten Mitarbeiter lässt sich daraus nicht ableiten.
Bei Minderjährigen müssen zwei Fragen auseinandergehalten werden
Zuerst ist zu klären, welche Vereinbarung überhaupt getroffen wurde. Erst dann stellt sich die Frage, ob die erforderliche Zustimmung vorliegt. Eine elterliche Unterschrift ersetzt keinen fehlenden Vertragsinhalt.
Nach § 107 BGB braucht ein Minderjähriger für eine Erklärung, die ihm nicht lediglich rechtliche Vorteile bringt, grundsätzlich die Einwilligung seines gesetzlichen Vertreters. Ein kostenpflichtiger Trainingsvertrag verpflichtet zu Zahlungen. Fehlt eine erforderliche vorherige Einwilligung, hängt die Wirksamkeit nach § 108 BGB grundsätzlich von der Genehmigung ab. Das sind zusätzliche Schutzregeln; sie beantworten nicht von selbst, was auf einem Formular ursprünglich angekreuzt war.
Eine Kopie beim Unterschreiben kann den späteren Streit verändern
Wer ein Formular für einen Zugangschip, einen Gastpass oder eine Kaution unterschreibt, sollte sich den Zweck bestätigen lassen und sofort eine vollständige Kopie sichern. Dabei müssen auch Rückseite, Tarifauswahl und Anlagen erkennbar sein. Ungenutzte Auswahlfelder sollten nicht als Einladung für spätere Ergänzungen offenbleiben.
Kommt anschließend eine Beitragsforderung, gehören Angebot, Nachrichten, Formular und etwaige Zeugenangaben zusammen. Die bloße Erklärung, man habe den Text nicht gelesen, ist etwas anderes als der konkrete Einwand, das Dokument sei erst nach der Unterschrift verändert worden. Gerade dieser Unterschied machte den Münchner Fall besonders.
Quelle und zeitlicher Bezug: AG München, Urteil vom 11. Februar 2025, 172 C 17124/24; Gerichtsmitteilung vom 12. Januar 2026. Nach diesem damaligen Veröffentlichungsstand noch nicht rechtskräftig.