Unternehmenspacht: Wer bezahlt Reparaturen am Inventar?
Eine defekte Anlage kann den gepachteten Betrieb stilllegen. Wer Reparatur oder Ersatz schuldet, sollte nicht erst in diesem Moment geklärt werden.
Inventar und Instandhaltung zuordnen
Bei Übergabe ist ein vollständiges Inventarverzeichnis mit Zustand, Eigentumszuordnung und gegebenenfalls Werten wichtig. Für Grundstückspacht mit Inventar enthält § 582 BGB besondere Erhaltungs- und Ersatzregeln. Wird Inventar zum Schätzwert übernommen, ist außerdem § 582a BGB zu beachten. Bei komplexen Unternehmenspachten müssen die Parteien festlegen, wer Wartung, Reparatur und Erneuerung einzelner Anlagen trägt. Ebenso wichtig ist der Umgang mit selbst angeschafften Ersatzgegenständen. Ohne klare Vereinbarung entstehen spätestens bei Vertragsende Streitigkeiten darüber, welche Werte zurückzugeben sind und welche Ausgleichszahlungen verlangt werden können.
Verträge, Genehmigungen und Außenhaftung
Der Pachtvertrag verschafft nicht automatisch sämtliche benötigten öffentlich-rechtlichen Erlaubnisse oder privatrechtlichen Nutzungsrechte. Personenbezogene Genehmigungen können neu beantragt werden müssen; bei Lizenzen und bestehenden Kundenverträgen sind die jeweiligen Bedingungen zu prüfen. Auch Bankverbindungen, Versicherungen und Datenzugänge benötigen eine passende Zuordnung. Führt der Pächter ein Handelsgeschäft unter bisheriger Firma fort, sind mögliche handelsrechtliche Haftungsfolgen gesondert zu untersuchen. Interne Freistellungen regeln zunächst nur das Verhältnis zwischen den Vertragsparteien. Sie verhindern nicht ohne Weiteres, dass Gläubiger gesetzliche Ansprüche gegenüber dem neuen Betreiber geltend machen.
Übergabezustand belegbar festhalten
Erstellen Sie eine eindeutige Inventarliste mit vorhandenen Schäden und Wartungsunterlagen. Fotos können die Beschreibung ergänzen. Prüfen Sie, ob einzelne Gegenstände Dritten gehören oder besonderen Nutzungsbedingungen unterliegen, bevor sie als frei verfügbare Betriebsausstattung eingeordnet werden.
Ersatzbeschaffung ausdrücklich regeln
Klären Sie Entscheidung, Finanzierung und Eigentum bei neu angeschafften Geräten. Auch das spätere Schicksal des Ersatzgegenstands sollte feststehen. Sonst kann eine während der Pacht unstreitige Investition bei Vertragsende zu einem Konflikt über Herausgabe oder Ausgleich führen.
Rechtsgrundlagen: § 581 BGB – Vertragstypische Pflichten beim Pachtvertrag.
Weitere Erläuterungen: Unternehmenspacht im Rechtsglossar der Kanzlei.
Stand: 1. Oktober 2026.