1.099 Unterkunftsbetreiber gewinnen gegen Booking.com – warum noch kein Zahlungsbetrag feststeht
Das Landgericht Berlin II stellte für 1.099 Unterkunftsbetreiber eine Ersatzpflicht wegen unzulässiger Bestpreisklauseln von Booking.com fest. Ob tatsächlich ein individueller Schaden entstand und wie hoch er ist, blieb offen. Ein gerichtlicher Erfolg bedeutet also noch keine Auszahlung.
Die Klauseln begrenzten günstigere Direktangebote
Bestpreisklauseln begrenzten günstigere Angebote außerhalb der Plattform. Das Gericht hielt die Beschränkung der Preisgestaltung für wettbewerbswidrig.
Die Feststellung der Ersatzpflicht bezog sich auf etwaige Schäden seit dem 1. Januar 2013. Nicht erfolgreich war dagegen der Antrag, auch eine Erstattung überhöhter, bereits gezahlter Buchungsprovisionen lediglich feststellen zu lassen. Dafür hätte nach Auffassung der Kammer eine bezifferte Zahlungsklage erhoben werden müssen. Das Urteil vom 16. Dezember 2025 war noch nicht rechtskräftig.
Eine Feststellungsklage beantwortet eine andere Frage als eine Zahlungsklage
§ 256 ZPO erlaubt unter bestimmten Voraussetzungen, ein Rechtsverhältnis gerichtlich feststellen zu lassen. Erforderlich ist insbesondere ein rechtliches Interesse an der alsbaldigen Klärung. Damit kann eine vorgelagerte Frage geklärt werden, ohne schon einen konkreten Geldbetrag einzuklagen.
Die Kammer unterschied mögliche fortdauernde Marktauswirkungen von bereits gezahlten Provisionen als abgeschlossenem Sachverhalt. Letztere waren zu beziffern.
Ein Rechtsverstoß und ein individueller Schaden müssen zusammenpassen
§ 33a Absatz 1 GWB knüpft den Schadensersatz an den Schaden, der aus einem vorsätzlichen oder fahrlässigen Wettbewerbsverstoß entsteht. Für die praktische Prüfung müssen deshalb Verstoß, eigene Betroffenheit und wirtschaftliche Folge nachvollziehbar zusammengeführt werden.
Ein Betreiber sollte nicht allein die Summe aller gezahlten Provisionen als automatisch ersatzfähig behandeln. Zu untersuchen ist, welcher Nachteil auf die beanstandete Beschränkung zurückgeht. Ebenso lässt sich aus dem Verfahren kein pauschaler Erstattungsanspruch sämtlicher Reisender ableiten; geklagt hatten Betreiber von Unterkünften.
Welche Unterlagen für einen eigenen Anspruch wichtig sind
Sichern Sie die maßgeblichen Vertragsfassungen und deren Geltungszeiträume. Hinzu kommen Buchungs- und Provisionsabrechnungen sowie Unterlagen zu den eigenen Vertriebskanälen und Preisen. Diese Informationen ermöglichen eine individuelle Prüfung statt einer bloßen Übertragung der Schlagzeile auf den eigenen Betrieb.
Vor einer Klage sollte geklärt werden, welche Frage das Gericht entscheiden soll: eine konkrete Zahlung oder zunächst eine rechtliche Ersatzpflicht. Auch Verjährung, Betroffenheit und die passende Darlegung des Schadens gehören in diese Prüfung. Der veröffentlichte Erfolg anderer Kläger ersetzt sie nicht.
Amtliche Quelle und damaliger Stand: LG Berlin II, Urteil und Pressemitteilung vom 16. Dezember 2025, 61 O 60/24 Kart, PM 41/2025. Gegen das nicht rechtskräftige Urteil war Berufung zum Kammergericht möglich.