Trotz Spielersperre über 5.500 Euro verwettet – der Anbieter musste Verluste ersetzen

Ein Mann lässt sich im Spielersperrsystem OASIS sperren. Trotzdem kann er an einem Wettautomaten in einem Kiosk weiter Sportwetten platzieren. Später verlangt er gut 5.500 Euro verlorene Einsätze zurück. Seine Sperre hätte bei der vorgeschriebenen Kontrolle auffallen müssen.

Das Landgericht Frankfurt gibt ihm im Wesentlichen Recht. Das Oberlandesgericht hält die Berufung der Anbieterin für aussichtslos. Nach dem Hinweisbeschluss nimmt diese das Rechtsmittel zurück.

Die Sperre sollte gerade diesen Vermögensverlust verhindern

Fest stand, dass der Kläger bei den betreffenden Wetten gesperrt war, den zugesprochenen Betrag tatsächlich verloren hatte und vorher nicht auf Identität und Sperrstatus kontrolliert worden war. Das OLG behandelte die Kontrollpflichten als Schutz gerade dieses Spielers und seines Vermögens.

§ 823 Absatz 2 BGB ermöglicht Schadensersatz bei der Verletzung eines Gesetzes, das den Schutz eines anderen bezweckt. Dafür reicht nicht jede beliebige Regelverletzung: Geschützte Person, verletzte Pflicht und geltend gemachter Schaden müssen zusammenpassen; auch die Verschuldensanforderungen sind zu beachten.

Ein sichtbarer Wettautomat ersetzt keine Zugangskontrolle

§ 8 Glücksspielstaatsvertrag 2021 verpflichtet die erfassten Anbieter und Vermittler, spielwillige Personen zu identifizieren und mit der Sperrdatei abzugleichen. Gesperrte Personen dürfen an den betroffenen Glücksspielen nicht teilnehmen. Die Kontrolle ist ein eigenständiger Teil des Spielerschutzes.

Der Anbieter kann diese Aufgabe nicht allein dadurch erledigen, dass er voraussetzt, ein gesperrter Kunde werde freiwillig fernbleiben. Der Sinn einer Selbstsperre liegt gerade darin, eine zuvor gewünschte Grenze auch in einer späteren Spielsituation wirksam werden zu lassen.

Weshalb daraus keine Rückzahlungsgarantie für jede verlorene Wette folgt

Ein Rückforderungsfall muss konkret aufgearbeitet werden. Wann begann die Sperre? Welche Wetten wurden danach bei welchem Anbieter platziert? Wie hoch waren die tatsächlichen Verluste? Welche Identitätskontrollen fanden statt? Die Antworten sollten mit Unterlagen belegt werden.

Sinnvoll sind insbesondere die Sperrbestätigung, Wettscheine, Zahlungsnachweise und eine geordnete Übersicht der betreffenden Spielvorgänge. Ein lediglich geschätzter Gesamtverlust über viele Monate lässt sich schwerer zuordnen als einzelne dokumentierte Einsätze und Auszahlungen.

Informationen zu Selbstsperren und zur Auskunft über den eigenen Sperrstatus bietet das Regierungspräsidium Darmstadt. Eine mögliche spätere Ersatzforderung sollte dabei niemals als Absicherung für weiteres Spielen verstanden werden.

Quelle und zeitlicher Bezug: OLG Frankfurt am Main, Hinweisbeschluss vom 12. November 2025, 3 U 88/25; Pressemitteilung vom 17. Dezember 2025. Berufung zurückgenommen; vorausgehend LG Frankfurt, Urteil vom 2. Juli 2025, 2-14 O 63/25.