Kran stürzt auf Supermarkt: Warum mehrere Beteiligte hafteten, der Prüfer aber nicht

Ein Kran stürzt auf einen Supermarkt: Wer trägt die Verantwortung? Zwei im September 2025 bekannt gemachte Urteile des Oberlandesgerichts Frankfurt geben darauf unterschiedliche Antworten für die Beteiligten.

Ein Fehler bei der Montage verursachte den Einsturz

Der Unfall ereignete sich im Dezember 2013 in Bad Homburg. Bei einem entscheidenden Bolzen war entweder kein oder kein passender Federstecker eingesetzt worden. Das OLG bestätigte die Haftung der Kraneigentümerin, des Aufbauunternehmens und seines am Aufbau beteiligten Geschäftsführers.

Erfolg hatte hingegen der mit wiederkehrenden Prüfungen beauftragte Sachverständige. Sein Vertrag schützte die zufällig auf dem Nachbargrundstück betroffenen Kunden nicht. Er hatte auch keine Verkehrssicherungspflicht der Eigentümerin übernommen. Die Entscheidungen waren bei Bekanntmachung noch nicht rechtskräftig.

Schutzpflichten können auch gegenüber Außenstehenden bestehen

§ 823 Absatz 1 BGB schützt unter anderem Körper, Gesundheit und Eigentum vor widerrechtlichen, schuldhaften Verletzungen. Ein eigener Vertrag mit dem Geschädigten ist dafür nicht generell erforderlich. Für Unfallopfer ist deshalb die Frage wichtig, wer eine Gefahr geschaffen oder eine konkrete Sicherungsaufgabe übernommen hat.

Wer für eine Baustelle verantwortlich ist, sollte die Übergaben zwischen verschiedenen Beteiligten nachvollziehbar regeln. Ein Auftrag an einen Spezialisten beantwortet noch nicht von selbst, welche Aufgaben übertragen wurden und welche beim Auftraggeber verbleiben. Im Streit müssen die tatsächlichen Absprachen und Tätigkeiten untersucht werden.

Mehrere Verantwortliche bedeuten keinen mehrfachen Ersatz

Bei einer gesamtschuldnerischen Haftung kann der Geschädigte nach § 421 BGB grundsätzlich von jedem Schuldner die ganze geschuldete Leistung verlangen, erhält sie insgesamt aber nur einmal. Damit muss er die Verantwortung im Innenverhältnis der Beteiligten nicht selbst endgültig verteilen.

Vorher muss allerdings die Haftung jedes in Anspruch genommenen Beteiligten begründet sein. Die bloße Mitwirkung an einem Bauvorhaben genügt nicht. Das erklärt, weshalb bei demselben Unfall Ansprüche gegen einzelne Beteiligte bestehen und gegen einen anderen scheitern können.

Was für die Aufklärung gesichert werden sollte

Neben Fotos und Zeugenaussagen sind Montageunterlagen, Prüfaufträge und Dokumentationen festgestellter Mängel besonders wichtig. Unfallopfer sollten ihre Verletzungen, Behandlungen und weiteren Schäden geordnet festhalten. Die technische Ursache und die rechtliche Verantwortung sind dabei unterschiedliche Teile der Prüfung.

Aus dem Ausgang folgt kein allgemeines Haftungsprivileg für Sachverständige. Maßgeblich waren sein konkreter Auftrag und das Fehlen einer entsprechenden Schutzpflicht gegenüber diesen Geschädigten. Wer einen eigenen Fall beurteilen lässt, sollte deshalb nicht nur fragen, wer vor Ort war, sondern auch, wer wofür einzustehen hatte.

Quelle: OLG Frankfurt am Main, Urteile vom 15. September 2025, 29 U 50/24 und 29 U 141/24; Pressemitteilung vom 24. September 2025. Nach dem damals mitgeteilten Stand war eine Nichtzulassungsbeschwerde zum BGH möglich.