Hawaii-Flug wegen Vollsperrung verpasst: Warum die Reiseversicherung rund 9.000 Euro nicht zahlte

Abflug nach Hawaii um 6:45 Uhr, Start mit dem Mietwagen in Kiel um 4 Uhr. Eine Vollsperrung nach einem Unfall bringt die Planung durcheinander. Die Reisende erreicht den Flughafen Hamburg erst um 6:30 Uhr und verpasst den Flug. Ihre Reiseversicherung soll rund 9.000 Euro Mehrkosten übernehmen – ohne Erfolg.

Das Oberlandesgericht Frankfurt hielt die Berufung nach einem Hinweisbeschluss für aussichtslos. Die Klägerin nahm sie daraufhin zurück.

Eine unverschuldete Straßensperrung war noch kein versicherter Fall

Die Versicherungsbedingungen verlangten eine notwendige und unvermeidbare Verschiebung der Reise aus versicherten Gründen. Nach Ansicht des Gerichts fehlte es hier an der Unvermeidbarkeit: Die Frau hatte zwar ungefähr zwei Stunden für den Aufenthalt vor Abflug vorgesehen, aber keinen zusätzlichen Puffer für Verzögerungen auf der Straße.

Hinzu kam die Rückgabe des Mietwagens. Nach den Umständen dieses Falls hätte schon eine 15 Minuten frühere Abfahrt dazu geführt, dass sie die spätere Unfallstelle rechtzeitig passiert hätte.

15 Minuten sind keine allgemeine Versicherungsgarantie

Der Beschluss legt keinen universellen Puffer fest, mit dem jede Flughafenfahrt ausreichend geplant wäre. Die genannte Viertelstunde beschreibt den konkreten Ablauf. Die erforderliche Planung hängt unter anderem von Strecke, Abflugzeit, Verkehrslage und den Abläufen am Flughafen ab.

Auch zwei Stunden vor Abflug am Terminal zu sein und zwei Stunden vor Abflug von zu Hause loszufahren sind verschiedene Planungen. Zur Fahrt kommen gegebenenfalls Parkplatzsuche, Transfer, Mietwagenrückgabe, Gepäckaufgabe und Kontrollen hinzu. Eine Rückwärtsrechnung sollte diese Schritte einzeln berücksichtigen.

Die Police muss zum tatsächlichen Problem passen

Der Ausdruck „Reiseversicherung“ sagt noch nicht, welche Ereignisse abgesichert sind. Maßgeblich sind die vereinbarten Auslöser, Ausschlüsse und Leistungsvoraussetzungen. Eine unerwartete Zusatzrechnung wird nicht allein deshalb zum Versicherungsfall, weil die Reise insgesamt versichert wurde.

Für eine Schadenmeldung sollten Police, Buchung, vorgesehener Ablauf und tatsächliche Verzögerung zusammengetragen werden. Hilfreich können Nachweise zur Sperrung, Abfahrts- und Ankunftszeit sowie Belege über die verlangten Mehrkosten sein. Diese Unterlagen ermöglichen die getrennte Prüfung des versicherten Ereignisses und der Höhe der Forderung.

Die Entscheidung betrifft die selbst organisierte Pkw-Anreise und den konkreten Versicherungsvertrag. Ansprüche bei einem von der Fluggesellschaft annullierten oder verspäteten Flug sind damit nicht entschieden.

Quelle und zeitlicher Bezug: OLG Frankfurt am Main, Hinweisbeschluss vom 9. September 2025, 3 U 81/24; Pressemitteilung vom 1. Oktober 2025. Berufung anschließend zurückgenommen.