Gehaltsabrechnung unklar: Welche Angaben der Arbeitgeber machen muss

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Gehaltsabrechnung unklar: Welche Angaben der Arbeitgeber machen muss

Auf dem Konto kommt weniger Geld an als erwartet, und die Abrechnung enthält nur schwer verständliche Kürzel. Um die Zahlung prüfen zu können, müssen die einzelnen Bestandteile nachvollziehbar dargestellt sein.

Abrechnungszeitraum und Zusammensetzung

§ 108 GewO verlangt bei Zahlung des Arbeitsentgelts grundsätzlich eine Abrechnung in Textform. Sie muss insbesondere den Abrechnungszeitraum und die Zusammensetzung des Entgelts enthalten. Das Gesetz nennt Art und Höhe von Zuschlägen, Zulagen, sonstigen Vergütungen und Abzügen sowie Abschlagszahlungen und Vorschüsse. Wenn sich gegenüber der letzten ordnungsgemäßen Abrechnung nichts geändert hat, kann die erneute Abrechnungspflicht entfallen.

Ein Kontoauszug ersetzt diese Informationen nicht. Er zeigt die Zahlung, erklärt aber nicht ihre Berechnung.

Gezielt nachfragen

Vergleichen Sie die Abrechnung mit Arbeitsvertrag, erfasster Arbeitszeit und vorherigen Monaten. Benennen Sie die konkrete Position, die fehlt oder unverständlich ist. Ob ein Anspruch auf einen bestimmten Zuschlag besteht, muss unabhängig von seiner Darstellung geprüft werden. Ebenso beweist ein eingetragener Betrag nicht zwingend, dass er tatsächlich überwiesen wurde. Sichern Sie daher sowohl Abrechnungen als auch Zahlungsnachweise.

Rechtsgrundlagen: § 108 GewO.

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