Arbeitszeugnis anfordern: Einfach oder qualifiziert?
Das Arbeitsverhältnis endet, und die Personalabteilung stellt eine kurze Bescheinigung mit Eintritts- und Austrittsdatum aus. Für Bewerbungen reicht das häufig nicht. Beschäftigte sollten deshalb eindeutig benennen, welche Zeugnisart sie verlangen.
Mehr als eine Tätigkeitsbestätigung
§ 109 GewO sieht bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses einen Zeugnisanspruch vor. Das einfache Zeugnis enthält mindestens Art und Dauer der Tätigkeit. Auf Verlangen müssen sich die Angaben darüber hinaus auf Leistung und Verhalten erstrecken; dann handelt es sich um ein qualifiziertes Zeugnis.
Das Zeugnis muss klar und verständlich formuliert sein. Verdeckte Aussagen durch besondere Merkmale oder Formulierungen sind nach der gesetzlichen Regel unzulässig. Nicht jede ungewohnte Wendung ist aber schon ein verbotener Geheimcode.
Inhalt anhand der tatsächlichen Arbeit prüfen
Kontrollieren Sie Beschäftigungsdaten, Position, wesentliche Aufgaben und Verantwortungsbereiche. Fehlende zentrale Tätigkeiten können die Aussagekraft ebenso beeinträchtigen wie eine unzutreffende Bewertung. Sammeln Sie bei Änderungswünschen konkrete Anhaltspunkte aus dem Arbeitsverhältnis. Mit Einwilligung des Arbeitnehmers kann das Zeugnis auch in elektronischer Form erteilt werden; eine gewöhnliche E-Mail ist nicht ohne Weiteres mit der gesetzlich vorgesehenen elektronischen Form gleichzusetzen.
Rechtsgrundlagen: § 109 GewO.