Spätdienst und Frühdienst: Warum die Ruhezeit dazwischen zählt

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Spätdienst und Frühdienst: Warum die Ruhezeit dazwischen zählt

Die Spätschicht endet erst am Abend, der nächste Dienst soll früh am Morgen beginnen. Für die Zulässigkeit genügt es nicht, dass jede einzelne Schicht für sich kurz genug ist.

Grundsätzlich elf Stunden am Stück

§ 5 Absatz 1 ArbZG verlangt nach dem Ende der täglichen Arbeitszeit grundsätzlich eine ununterbrochene Ruhezeit von mindestens elf Stunden. Das Gesetz erlaubt für bestimmte Bereiche begrenzte Verkürzungen, etwa in Krankenhäusern, Gaststätten und Verkehrsbetrieben. Dafür sind die jeweiligen Ausgleichsvoraussetzungen einzuhalten; es handelt sich nicht um eine beliebig nutzbare allgemeine Ausnahme.

Weitere Sonderregeln können sich aus dem Gesetz oder zulässigen tariflichen Regelungen ergeben. Eine bloße Zustimmung des Beschäftigten ersetzt nicht automatisch deren Voraussetzungen.

Den gesamten Dienstplan ansehen

Vergleichen Sie tatsächliches Arbeitsende und nächsten Arbeitsbeginn. Berücksichtigen Sie auch nachträgliche Einsätze, die die Unterbrechung verändern können. Sprechen Sie erkennbare Konflikte rechtzeitig mit der Dienstplanung an und dokumentieren Sie Abweichungen. Ob eine bestimmte Rufbereitschaft oder ein einzelner Einsatz die Ruhezeit beeinflusst, hängt von den Umständen ab. Eine pauschale Stundenrechnung nur anhand der planmäßigen Schichtzeiten kann deshalb unvollständig sein.

Rechtsgrundlagen: § 5 ArbZG.

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