Jobwechsel im laufenden Jahr: Wozu die Urlaubsbescheinigung dient
Ein neuer Arbeitsvertrag beginnt mitten im Jahr. Damit entsteht nicht automatisch ein zweiter ungekürzter gesetzlicher Jahresurlaub zusätzlich zum bereits genommenen Urlaub beim bisherigen Arbeitgeber.
Doppelansprüche sollen vermieden werden
§ 6 BUrlG schließt den Anspruch insoweit aus, wie ein früherer Arbeitgeber für das laufende Kalenderjahr bereits Urlaub gewährt hat. Bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses muss der bisherige Arbeitgeber eine Bescheinigung über den im laufenden Kalenderjahr gewährten oder abgegoltenen Urlaub aushändigen.
Diese Bescheinigung ist von der Arbeitsbescheinigung für sozialrechtliche Zwecke und vom Arbeitszeugnis zu unterscheiden. Die Dokumente erfüllen unterschiedliche Aufgaben.
Vor dem letzten Arbeitstag anfordern
Prüfen Sie, ob gewährte und abgegoltene Tage richtig erfasst wurden und auf welche Wochenverteilung sie sich beziehen. Legen Sie die Bescheinigung dem neuen Arbeitgeber für die Berechnung vor. Tariflicher oder vertraglicher Mehrurlaub kann besonderen Regeln folgen; ebenso spielen Eintrittsdatum und Wartezeit eine Rolle. Aus der Bescheinigung allein ergibt sich daher nicht in jedem Fall bereits die endgültige Zahl der noch verfügbaren Tage. Sie verhindert aber, dass die Berechnung auf unvollständigen Angaben beruht.
Rechtsgrundlagen: § 6 BUrlG.