Fünf Arbeitstage pro Woche: Wie der gesetzliche Mindesturlaub umgerechnet wird

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Fünf Arbeitstage pro Woche: Wie der gesetzliche Mindesturlaub umgerechnet wird

Im Bundesurlaubsgesetz stehen mindestens 24 Werktage Urlaub. Wer an fünf Tagen pro Woche arbeitet, kann daraus nicht ohne Umrechnung einen gesetzlichen Anspruch auf 24 freie Arbeitstage ableiten.

Entscheidend ist die Zahl der Arbeitstage

§ 3 BUrlG zählt grundsätzlich alle Kalendertage außer Sonn- und gesetzlichen Feiertagen als Werktage. Die gesetzliche Mindestdauer entspricht damit vier Wochen Urlaub. Bei einer regelmäßigen Fünftagewoche ergeben sich grundsätzlich 20 Arbeitstage, bei drei regelmäßigen Arbeitstagen pro Woche zwölf Arbeitstage.

Die tägliche Stundenzahl ist davon zu unterscheiden. Wer an fünf Tagen jeweils kürzer arbeitet, benötigt für eine freie Woche trotzdem fünf Urlaubstage. Wer dieselbe Wochenstundenzahl auf weniger Tage verteilt, hat eine andere Ausgangsbasis.

Vertragliche Zusatzansprüche gesondert lesen

Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder besondere gesetzliche Schutzvorschriften können mehr Urlaub vorsehen. Bei wechselnden Arbeitstagen, einem unterjährigen Wechsel der Verteilung oder Ein- und Austritt ist eine genauere Berechnung nötig. Prüfen Sie deshalb zuerst Arbeitszeitmodell und Urlaubsregelung. Ein bloßer Vergleich mit dem Urlaubskonto einer vollzeitbeschäftigten Kollegin kann irreführen, wenn sich die Zahl der wöchentlichen Arbeitstage unterscheidet.

Rechtsgrundlagen: § 3 BUrlG.

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