Im Urlaub arbeitsunfähig: Wann Urlaubstage erhalten bleiben

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Im Urlaub arbeitsunfähig: Wann Urlaubstage erhalten bleiben

Die Ferien sind genehmigt, doch eine Erkrankung macht Erholung unmöglich. Für die urlaubsrechtliche Behandlung kommt es auf eine ärztlich nachgewiesene Arbeitsunfähigkeit an. Nicht jede gesundheitliche Beeinträchtigung erfüllt schon diese Voraussetzung.

Nachweis und Mitteilung sicherstellen

§ 9 BUrlG bestimmt, dass die durch ärztliches Zeugnis nachgewiesenen Tage der Arbeitsunfähigkeit nicht auf den Jahresurlaub angerechnet werden. Die Krankmeldung beim Arbeitgeber bleibt erforderlich. Bei einem Aufenthalt im Ausland treten zusätzliche Mitteilungspflichten hinzu, unter anderem zur Aufenthaltsadresse und gegenüber der gesetzlichen Krankenkasse.

Organisieren Sie den ärztlichen Nachweis zeitnah und sichern Sie die Unterlagen. Eine erst später pauschal behauptete Erkrankung kann zu erheblichen Beweisproblemen führen.

Keine eigenmächtige Verlängerung

Die nicht anzurechnenden Tage dürfen nicht einfach an den bereits bewilligten Urlaub angehängt werden. Für ihre spätere Inanspruchnahme braucht es eine entsprechende Urlaubsgewährung. Klären Sie nach der Rückkehr das Urlaubskonto und reichen Sie fehlende Nachweise nach. Die Frage, ob Urlaubstage erhalten bleiben, ist außerdem von einem möglichen Anspruch auf Entgeltfortzahlung und von Reiseerstattungen gegenüber einem Veranstalter zu unterscheiden.

Rechtsgrundlagen: § 9 BUrlG; § 5 EntgFG.

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