Entgeltfortzahlung bei Krankheit: Warum die letzte Überweisung nicht immer passt
Während einer Erkrankung fällt die Gehaltsabrechnung niedriger aus als im Vormonat. Ob das richtig ist, lässt sich nicht allein durch einen Vergleich der überwiesenen Nettobeträge beantworten.
Die regelmäßige Arbeitszeit ist der Ausgangspunkt
§ 4 EntgFG stellt grundsätzlich auf das Arbeitsentgelt ab, das bei der maßgebenden regelmäßigen Arbeitszeit zusteht. Zusätzlich für Überstunden gezahltes Entgelt gehört nach der gesetzlichen Regel nicht dazu. Auch bestimmte Aufwendungsleistungen entfallen, wenn die entsprechenden Kosten während der Arbeitsunfähigkeit tatsächlich nicht entstehen.
Bei einer vom Arbeitsergebnis abhängigen Vergütung sieht das Gesetz eine Durchschnittsbetrachtung vor. Tarifverträge können eine abweichende Bemessungsgrundlage festlegen. Deshalb muss die Vergütungsstruktur und nicht nur die Endsumme betrachtet werden.
Abrechnungsbestandteile zuordnen
Vergleichen Sie Grundentgelt, Zuschläge, Zulagen, Überstundenpositionen und Aufwendungsersatz getrennt. Stellen Sie fest, welche Arbeitszeit ohne Erkrankung regelmäßig angefallen wäre. Eine Differenz kann außerdem durch steuerliche oder sozialversicherungsrechtliche Abzüge entstehen. Fordern Sie bei Unklarheiten eine Erläuterung der konkreten Berechnung an. Werden Ansprüche geltend gemacht, sollten zusätzlich etwaige arbeits- oder tarifvertragliche Ausschlussfristen geprüft werden.
Rechtsgrundlagen: § 4 EntgFG.