Nebenkosten als Pauschale oder Vorauszahlung: Der Unterschied im Mietvertrag
Im Mietvertrag steht ein monatlicher Betrag für Nebenkosten. Daraus folgt noch nicht automatisch, dass jedes Jahr dieselbe Art von Abrechnung geschuldet ist. Das Gesetz unterscheidet Betriebskostenpauschalen und Betriebskostenvorauszahlungen.
Vorauszahlungen werden abgerechnet
Über vereinbarte Vorauszahlungen ist grundsätzlich jährlich abzurechnen. Die geleisteten Beträge werden den umlagefähigen, vertragsgemäß zu verteilenden Kosten gegenübergestellt. Daraus kann ein Guthaben oder eine Nachforderung entstehen. Für die Abrechnung und Einwendungen gelten gesetzliche Fristen.
Eine Pauschale funktioniert anders: Sie soll die erfassten Kosten grundsätzlich mit dem vereinbarten Betrag abdecken. Ob und wie sie angepasst werden kann und welche zwingenden Sondervorschriften eingreifen, ist gesondert zu prüfen. Insbesondere Heizkosten lassen sich nicht allein durch eine beliebige Vertragsbezeichnung jeder Abrechnung entziehen.
Den vollständigen Vertrag lesen
Prüfen Sie nicht nur die Überschrift der Zahlungstabelle, sondern auch die Regelungen zur jährlichen Abrechnung und zu Kostenänderungen. Widersprüchliche Formulierungen können auslegungsbedürftig sein. Verlangen Sie bei einer überraschenden Nachforderung zuerst die vertragliche Grundlage. Eine jahrelang verwendete Bezeichnung in Überweisungen entscheidet nicht allein darüber, welche Abrede rechtlich gilt.
Rechtsgrundlagen: § 556 Absätze 2 und 3 BGB.