Nach dem Reparaturversuch wieder defekt: Welche Rechte Verbraucher prüfen sollten
Das Gerät kommt aus der Reparatur zurück und funktioniert weiterhin nicht richtig. Die verbreitete Vorstellung, ein Händler habe ausnahmslos Anspruch auf mehrere weitere Versuche, bildet die gesetzlichen Regeln nicht vollständig ab.
Die besondere Regel für Verbraucher
§ 475d BGB nennt beim Verbrauchsgüterkauf Fälle, in denen für einen Rücktritt keine gesonderte Fristsetzung zur Nacherfüllung erforderlich ist. Dazu gehört, dass sich trotz der vom Unternehmer versuchten Nacherfüllung ein Mangel zeigt. Die Vorschrift erfasst außerdem weitere Situationen, etwa eine verweigerte ordnungsgemäße Nacherfüllung.
Damit steht jedoch nicht bei jedem beliebigen Problem sofort ein Rückzahlungsanspruch fest. Die übrigen Voraussetzungen eines Rücktritts bleiben zu prüfen. Insbesondere müssen der Kaufvertrag, der Mangel und der tatsächliche Ablauf der Nacherfüllung zuverlässig eingeordnet werden.
Reparaturverlauf dokumentieren
Heben Sie Annahmebeleg, Fehlerbeschreibung und Reparaturbericht auf. Prüfen Sie das Gerät nach Rückgabe zeitnah und halten Sie fortbestehende oder neu aufgetretene Symptome fest. Erklären Sie gegenüber dem Verkäufer klar, welches Recht Sie ausüben möchten. Eine bloße Beschwerde über die Reparatur ist nicht ohne Weiteres eine eindeutige Rücktrittserklärung.
Rechtsgrundlagen: § 475d BGB; § 437 BGB.