Maßanfertigung bestellt: Wann der Widerruf ausgeschlossen sein kann
Ein Schrank wird nach besonderen Maßen bestellt. Später stellt sich heraus, dass er doch nicht in die Wohnung passt. Bei einer echten individuellen Anfertigung kann das gesetzliche Widerrufsrecht ausgeschlossen sein, obwohl der Vertrag vollständig online geschlossen wurde.
Die konkrete Ware zählt
§ 312g BGB erfasst unter anderem Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung des Verbrauchers maßgeblich ist. Ebenso nennt die Vorschrift Waren, die eindeutig auf persönliche Bedürfnisse zugeschnitten sind. Ob diese Voraussetzungen erfüllt sind, hängt von der Bestellung ab.
Die Bezeichnung als Sonderbestellung oder der Umstand, dass der Händler die Ware erst beschaffen muss, genügt für sich genommen nicht. Auch bei auswählbaren Standardvarianten ist eine genaue Einordnung erforderlich.
Mängelrechte bleiben eine andere Frage
Ein ausgeschlossener Widerruf bedeutet nicht, dass eine fehlerhafte Maßanfertigung widerspruchslos bezahlt werden muss. Weicht die Lieferung von den vereinbarten Maßen ab, kommen kaufrechtliche Mängelrechte in Betracht. Dokumentieren Sie daher die übermittelten Maße, die Auftragsbestätigung und das tatsächlich gelieferte Ergebnis. Ob ein Messfehler vom Kunden oder eine fehlerhafte Ausführung vorliegt, kann für die weitere Prüfung entscheidend sein.
Rechtsgrundlagen: § 312g Absatz 2 Nummer 1 BGB.