Geld nach der Retoure: Darf der Händler bis zum Wareneingang warten?
Die Ware ist nach einem Widerruf unterwegs zurück zum Händler, doch der Kaufpreis bleibt aus. Für die Rückgewähr sieht § 357 BGB grundsätzlich eine Frist von 14 Tagen vor. Beim Verbrauchsgüterkauf darf der Unternehmer die Rückzahlung allerdings unter bestimmten Voraussetzungen zurückhalten.
Versandnachweis statt Warten auf das Lager
Der Händler kann die Rückzahlung verweigern, bis er die Ware zurückerhalten hat oder der Verbraucher deren Absendung nachweist. Das Gesetz nennt diese Möglichkeiten alternativ. Ein geeigneter Versandnachweis kann daher entscheidend sein, auch wenn die Retourenabteilung die Sendung noch nicht verbucht hat.
Das Zurückbehaltungsrecht gilt nicht, wenn der Unternehmer angeboten hat, die Ware abzuholen. Die bloße Wartezeit auf einen von ihm organisierten Abholtermin führt dann nicht ohne Weiteres zu demselben Ergebnis.
Die Erstattung richtig anfordern
Übermitteln Sie Widerruf, Bestellnummer und Einlieferungsnachweis zusammen und bitten Sie um Rückzahlung. Grundsätzlich ist dasselbe Zahlungsmittel zu verwenden wie bei der ursprünglichen Zahlung. Ein Gutschein muss nicht einfach akzeptiert werden; eine andere Erstattungsform setzt eine ausdrückliche Vereinbarung voraus und darf dem Verbraucher keine Kosten verursachen.
Rechtsgrundlagen: § 357 Absätze 1, 3 und 4 BGB.