Expressversand gewählt: Welche Lieferkosten nach dem Widerruf zurückkommen
Eine Onlinebestellung wird widerrufen, der Händler erstattet jedoch weniger als den ursprünglich überwiesenen Gesamtbetrag. Wurde eine teurere Versandart gewählt, kann die Differenz berechtigt sein. Maßgeblich ist der Vergleich mit der angebotenen günstigsten Standardlieferung.
Der Aufpreis bleibt grundsätzlich beim Käufer
§ 357 Absatz 2 BGB verpflichtet den Unternehmer, auch Zahlungen für die Lieferung zurückzugewähren. Ausgenommen sind zusätzliche Kosten, die entstanden sind, weil der Verbraucher eine andere Lieferart als die günstigste angebotene Standardlieferung gewählt hat. Bei einem freiwilligen Expressversand muss daher grundsätzlich nur der Standardanteil erstattet werden.
Der Händler darf nicht pauschal sämtliche ursprünglichen Lieferkosten einbehalten, nur weil eine Expressoption angekreuzt wurde. Umgekehrt lässt sich der Expressaufschlag nicht allein mit dem wirksamen Widerruf zurückverlangen.
Die Bestellung liefert den Vergleich
Sichern Sie die Preisübersicht aus dem Bestellvorgang und die Rechnung. Daraus sollten Standardversand, gewählte Zusatzleistung und Gesamtbetrag hervorgehen. Die Kosten der Rücksendung sind gesondert zu prüfen; für sie enthält das Gesetz eine eigene Regel. Bei nur teilweise widerrufenen Bestellungen kann zusätzlich entscheidend sein, welche Versandkosten für den behaltenen Teil ohnehin angefallen wären.
Rechtsgrundlagen: § 357 Absatz 2 BGB.