Onlinekauf widerrufen: Warum die Rücksendung allein nicht genügt
Die bestellten Schuhe passen nicht. Wer sie nur wieder einpackt und absendet, riskiert Streit darüber, ob der Kaufvertrag überhaupt widerrufen wurde. Die Rücksendung der Ware und die Erklärung des Widerrufs sind zwei verschiedene Schritte.
Der Entschluss muss eindeutig sein
§ 355 BGB verlangt eine Erklärung gegenüber dem Unternehmer, aus der der Widerruf des Vertrags eindeutig hervorgeht. Eine Begründung ist nicht nötig. Benennen Sie Bestellung und Kaufdatum und schreiben Sie unmissverständlich, dass Sie den Vertrag widerrufen. Ein bloßes Nachfragen nach den Rücksendemöglichkeiten ist dafür zu wenig.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung der Erklärung. Das bedeutet aber nicht, dass jeder angeblich versandte Widerruf im Streit bewiesen ist. Speichern Sie E-Mail, Empfängeradresse und Versandzeit; bei einem Onlineformular zusätzlich die Bestätigung.
Die Ware folgt gesondert
Nach einem wirksamen Widerruf gelten die gesetzlichen Rückgewährpflichten. Sichern Sie deshalb auch Einlieferungsbeleg und Sendungsnummer. Die Dokumentation sollte erkennen lassen, welche Ware zu welcher Bestellung zurückgesandt wurde. Ein Widerrufsrecht muss allerdings tatsächlich bestehen: Bei gesetzlichen Ausnahmen hilft auch eine rechtzeitig versandte Erklärung nicht.