Der Begriff „Schrottimmobilie“ entstand nach der Wiedervereinigung. Damals nutzten viele Investoren steuerlich geförderte Bauprojekte in Ost- und Westdeutschland. Dabei wurden nicht selten Immobilien oder Beteiligungen an Immobilienfonds erworben, die sich im Nachhinein als wertlos oder stark überteuert herausstellten.
Beim Betrug mit Schrottimmobilien geht es um die gezielte Vermarktung minderwertiger Objekte zu überhöhten Preisen. Anlegern wurden diese Immobilien häufig als attraktive Steuersparmodelle verkauft.
Oft wirkten dabei mehrere Beteiligte zusammen. Nicht nur Verkäufer und Vermittler, sondern teilweise auch Notare und sogar Mitarbeiter großer Banken waren in die Vorgänge verwickelt. Für die betroffenen Anleger hatte das gravierende finanzielle Folgen. Leider wurden Schrottimmobilien über viele Jahre hinweg mit großem Erfolg vertrieben.
Ob eine Rückabwicklung oder Schadensersatz in Betracht kommt, hängt von den Umständen des einzelnen Erwerbs ab. Zu prüfen sind insbesondere Vertragsunterlagen, Angaben von Verkäufern und Vermittlern, die Finanzierung und vorhandene Nachweise.
Für jeden möglichen Anspruch muss geklärt werden, gegen wen er sich richtet und ob seine Voraussetzungen nachweisbar erfüllt sind. Auch Fristen und Verjährung sind im konkreten Fall zu prüfen. Eine Rückzahlung oder ein bestimmtes Ergebnis lässt sich aus der Bezeichnung „Schrottimmobilie“ allein nicht ableiten.
Unsere Kanzlei prüft die Unterlagen und bespricht mit Ihnen mögliche nächste Schritte. Dafür sind der Kaufvertrag, Darlehens- und Vermittlungsunterlagen sowie die bisherige Korrespondenz hilfreich.
Auf dieser Grundlage lassen sich die rechtlichen Möglichkeiten, die erforderlichen Nachweise und die Risiken eines weiteren Vorgehens einordnen.