Schrottimmobilie
Der Begriff “Schrottimmobilie” wurde im Zusammenhang mit dem Erwerb von Immobilien und/oder Beteiligungen an Immobilienfonds im Zuge des steuerlich subventionierten Baubooms in Ost- und West-Deutschland nach der Wiedervereinigung geprägt.
Dahinter steckt die gezielte Vermarktung minderwertiger Immobilien zu überhöhten Preisen als Steuersparmodel an unbedarfte Anleger. Beim Verkauf der Schrottimmobilien wirken meist betrügerische Verkäufer und Vermittler und sogar Notare und Mitarbeiter namenhafter Großbanken gemeinsam zu Lasten der zu schädigenden Anleger. Bedauerlicher Weise mit großem Erfolg.
Im Zuge der jüngeren Rechtsprechung zum Thema Schrottimmobilie wurden jedoch die Rechte der betrogenen Anleger ständig weiter gestärkt. Immer häufiger gelingt es, für die Erwerber sogenannter Schrottimmobilien die Rückabwicklung der zugrundeliegenden Verträge zu erreichen und die Gegner zum Ersatz des Schadens zu zwingen, um somit letztlich die Kapitalanleger so zu stellen, als hätten sie ihre “Kapitalanlage” nie erworben.
Wir streiten ständig für eine Vielzahl von Mandanten, die Opfer eines Betruges durch Kauf einer Schrottimmobilie geworden sind.
Verantwortlich für den Inhalt der Seite Rechtsanwalt Anlegerschutzrecht Schrottimmobilie Hamburg Berlin: Rechtsanwalt Stephan Steinwachs (Rechtsanwalt Hamburg Berlin)














