Die Abrechnung der Kosten für die anwaltliche Tätigkeit erfolgt nach den Bestimmungen des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG). Die einzelnen Gebühren werden dabei in der Regel auf der Grundlage des Gegenstandswertes/ Streitwertes berechnet.

Gerne informieren wir Sie kostenfrei zu diesem Punkt im Detail.

Anstatt der gesetzlichen Vergütung ist auch die Vereinbarung einer sonstigen Vergütung – zum Beispiel eines Zeithonorars – möglich.

Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, bei Vermögenslosigkeit für das gerichtliche Verfahren Prozesskostenhilfe (der Staat übernimmt die Vergütung des eigenen Anwalts und gegebenenfalls die Verfahrenskosten) zu erhalten.

Kostentransparenz ist eines unserer Qualitätsmerkmale. Bitte scheuen Sie keine Kontaktaufnahme aus Angst vor teuren Anwaltsgebühren. Herr Rechtsanwalt Steinwachs ist Jurist aus Überzeugung. Sprechen Sie uns gerne frühzeitig auf die Kostenfrage an. Wir finden auch in diesem Punkt immer eine Lösung.