Seit vielen Jahren unterstützen wir Mandanten als Anwälte in allen rechtlichen Belangen rund um das Yachtrecht.

Wir begleiten Sie bei dem Erwerb oder dem Verkauf Ihrer Segelyacht oder Motoryacht. Der Yachtkauf sollte immer von einem Juristen und einem Sachverständigen begleitet werden. Nur so vermeiden Sie im Zweifel böse Überraschungen und langjährige Auseinandersetzungen nach dem Kauf.

Inzwischen berät und begleitet Herr Rechtsanwalt Steinwachs seit nunmehr 12 Jahren viele Mandanten im Rahmen von verschiedensten Projekten als Käufer und Verkäufer von Yachten aller Art. Als passionierter Yachsportler und Taucher ist Herr Rechtsanwalt Steinwachs er mit der Praxis der Schifffahrt vertraut, so dass er die Bedürfnisse der Mandanten aus der Praxis durch seine lange berufliche und persönliche Erfahrung Rechtsanwalt für Yachtsport und Schiffseigner bestens versteht.

Schwerpunkte unserer Beratung im Yachtrecht bzw. Bootsrecht sind:

Erstellung und Überprüfung von Yachtkaufverträgen (Ankauf oder Verkauf)
Geltendmachung von Schäden, die an Ihrem Schiff, Yacht oder Boot entstanden sind
Yacht-Gewährleistung und Nachbesserung bei Mängeln
Abwicklung von Garantiefällen im Yachtrecht
Vertretung gegen Yachtkaskoversicherung und Haftpflichtversicherung im Schadensfall
Schadenmanagement bei Yachtkollisionen oder sonstigen Havarien

Wir garantieren im Yachtrecht persönliche Gerichtspräsenz vor allen deutschen Landgerichten und Oberlandesgerichten sowie vor den Schifffahrtsgerichten. Kontaktieren Sie uns gern, kostenfrei und unverbindlich.

Eine hohe Erfolgsquote wird mittlerweile insbesondere bei der Verteidigung gegen unzulässige Gewährleistungsausschlüsse in Yachtkaufverträgen erreicht. Wir sind kompetent und erfahren bei der Gestaltung von Verkaufsverträgen für Privateigner und Yachthändler, darüber hinaus bei der Erarbeitung von AGB und Formularverträgen für gewerbliche Anbieter.