Wohnungseigentumsrecht

Rechtsfragen in der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer

Beim Wohnungseigentum sind die Rechte am eigenen Sondereigentum mit der Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums verbunden. Fragen können etwa bei Beschlüssen, baulichen Veränderungen, Kostenverteilung oder der Tätigkeit des Verwalters entstehen. Für die Einordnung sind Teilungserklärung, Gemeinschaftsordnung und die tatsächlich gefassten Beschlüsse wichtig.

Beschlüsse und Fristen

§ 44 WEG unterscheidet unter anderem die Anfechtung eines Beschlusses, die Feststellung seiner Nichtigkeit und die gerichtliche Ersetzung einer unterbliebenen notwendigen Beschlussfassung. Die Klage ist nach dieser Vorschrift gegen die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer zu richten.

Für eine Anfechtungsklage gelten kurze Fristen: Nach § 45 WEG muss sie grundsätzlich innerhalb eines Monats nach der Beschlussfassung erhoben und innerhalb von zwei Monaten nach der Beschlussfassung begründet werden. Warten Sie deshalb bei einem beanstandeten Beschluss nicht bis zum Ablauf einer später übersandten Abrechnung oder bis zu einem geplanten Beratungstermin. Die konkrete Frist und der passende Rechtsbehelf müssen anhand des Falls geprüft werden.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Teilungserklärung und Gemeinschaftsordnung einschließlich Änderungen
  • Einladung, Tagesordnung und Protokoll der betroffenen Eigentümerversammlung
  • Wortlaut und Datum des beanstandeten Beschlusses
  • Abrechnung, Wirtschaftsplan oder andere betroffene Unterlagen
  • Schriftverkehr mit der Verwaltung und den weiteren Beteiligten

Beschreiben Sie, was beanstandet wird und welches Ergebnis Sie erreichen möchten. Für eine Anfrage an die Kanzlei STEINWACHS nutzen Sie die Kontaktdaten unserer Büros und nennen Sie das Beschlussdatum sofort.

Gesetzliche Grundlagen

Stand: 8. Oktober 2026. Allgemeine Information; die rechtliche Beurteilung richtet sich nach dem Einzelfall.