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Versteigerungsrecht

Immer mehr Immobilien werden zwangsversteigert. Die häufigsten Gründe für den Eigentumswechsel sind Ehescheidungen, Arbeitslosigkeit und Überschuldung. Das Zwangsversteigerungsverfahren bezweckt die Befriedigung des Gläubigers aus dem Erlös eines Grundstücks im Wege der Zwangsvollstreckung. Das Verfahren nebst weiteren Einzelheiten wird durch das Gesetz über die Zwangsversteigerung und Zwangsverwaltung (ZVG) geregelt. Die Zwangsversteigerung wird grundsätzlich von dem Amtsgericht betrieben, in dessen Bezirk das zu versteigernde Grundstück liegt.

Neben Grundstücken können auch grundstücksähnliche Rechte und im Schiffsregister eingetragene Schiffe zwangsversteigert werden, um mit deren Erlös die Schulden der Eigentümer zu begleichen. Das Zwangsversteigerungsverfahren wird nur auf Antrag eines Gläubigers eingeleitet. Hierzu muss der Gläubiger einen mit Vollstreckungsklausel versehenen Titel beim Amtsgericht einreichen. Das Gericht ordnet die Zwangsversteigerung eines Grundstücks durch Beschluss an. Dieser Beschluss wird vom Vollstreckungsgericht an das Grundbuchamt mit dem Ersuchen weitergeleitet, einen Zwangsversteigerungsvermerk für dieses Grundstück einzutragen. Mit dieser Eintragung wird dem Eigentümer die Verfügung über das Grundstück entzogen, d.h. er kann es nicht mehr freihändig verkaufen. Die Eintragung des Zwangsversteigerungsvermerks bewirkt demnach ein Veräußerungsverbot zugunsten des Gläubigers, der dieses Verfahren beantragt hat.

Der Vorteil beim Erwerb einer Immobilie im Wege der Zwangsversteigerung liegt neben der Möglichkeit eine Immobilie deutlich unter Wert zu erwerben unter anderem im Wegfall der Makler- und Notarkosten.

Da das Zwangsversteigerungsrecht sehr komplex ist und die Einhaltung vieler Voraussetzungen und Bedingungen fordert, sollte wer ein Zwangsversteigerungsverfahren betreiben oder sich daran beteiligen möchte dringend den Rat eines Rechtsanwaltes einholen, um eventuelle Probleme oder Verfahrensfehler von vornherein auszuschließen.

Nutzen Sie die Erfahrung der Kanzlei STEINWACHS in der rechtsanwaltlichen Betreuung unzähliger Zwangsvollstreckungen sowohl für Betroffene als auch für Erwerber.

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