Versteigerungsrecht

Anwalt für Zwangsversteigerungsrecht Hamburg Berlin Bremen

Immer mehr Immobilien werden zwangsversteigert, und die Gründe dafür sind vielfältig. Oft führen Ehescheidungen, Arbeitslosigkeit oder Überschuldung zu einem Eigentumswechsel. Das Zwangsversteigerungsverfahren dient dazu, Gläubiger aus dem Erlös eines Grundstücks im Wege der Zwangsvollstreckung zu befriedigen. Grundlage hierfür ist das Gesetz über die Zwangsversteigerung und Zwangsverwaltung (ZVG). Zuständig ist daher in der Regel das Amtsgericht, in dessen Bezirk sich die Immobilie befindet. In solchen Fällen kann ein Rechtsanwalt für Versteigerungsrecht wertvolle Unterstützung bieten.

Was zwangsversteigert werden kann

Neben Grundstücken können auch grundstücksähnliche Rechte sowie im Schiffsregister eingetragene Schiffe zwangsversteigert werden. Dadurch werden die Schulden der Eigentümer beglichen. Das Verfahren beginnt jedoch nur auf Antrag eines Gläubigers. Hierfür muss der Gläubiger einen vollstreckbaren Titel mit Vollstreckungsklausel beim Amtsgericht einreichen, bevor das Verfahren starten kann.

Der Ablauf des Verfahrens

Ordnet das Gericht die Zwangsversteigerung an, geht ein entsprechender Beschluss an das Grundbuchamt. Dieses trägt dann einen Zwangsversteigerungsvermerk ein. Ab diesem Zeitpunkt kann der Eigentümer das Grundstück nicht mehr frei verkaufen, denn der Vermerk wirkt wie ein Veräußerungsverbot zugunsten des Gläubigers. Somit ist jede Veräußerung nur noch im Rahmen des Verfahrens möglich.

Vorteile für Käufer

Der Erwerb einer Immobilie in der Zwangsversteigerung kann deutlich günstiger sein als ein normaler Kauf, da sich der Kaufpreis häufig unter dem Marktwert bewegt. Außerdem entfallen in vielen Fällen Makler- und Notarkosten, wodurch Käufer zusätzlich sparen können. Dadurch wird diese Art des Immobilienerwerbs für viele besonders attraktiv.

Rechtliche Unterstützung ist wichtig

Das Zwangsversteigerungsrecht ist sehr komplex, und es fordert die Einhaltung vieler gesetzlicher Voraussetzungen. Wer ein solches Verfahren betreiben oder daran teilnehmen möchte, sollte deshalb unbedingt rechtlichen Rat einholen. Denn so lassen sich Fehler vermeiden, und mögliche Probleme können von Anfang an ausgeschlossen werden.

Ihre Vorteile mit der Kanzlei STEINWACHS

Die Kanzlei STEINWACHS verfügt über langjährige Erfahrung in der Betreuung zahlreicher Zwangsvollstreckungen. Wir vertreten sowohl Gläubiger als auch Käufer und sorgen dafür, dass alle Interessen bestmöglich gewahrt werden. Unsere Mandanten aus Hamburg, Berlin und Bremen profitieren dabei von unserer zielgerichteten und kompetenten Arbeitsweise.

Verantwortlich für den Inhalt: Rechtsanwalt Stephan Steinwachs, Kanzlei STEINWACHS (Rechtsanwalt Hamburg Berlin Bremen)