Versicherungsrecht

Versicherungsrecht: Grundlagen und Bedeutung

Das Versicherungsrecht umfasst alle Normen, Bestimmungen und Vorschriften, die das Versicherungswesen regeln. Dabei unterscheidet sich das Privatversicherungsrecht deutlich vom Sozialversicherungsrecht, weil ein privates Versicherungsverhältnis erst durch einen Vertrag entsteht. Dies kann sowohl freiwillig als auch aufgrund gesetzlicher Verpflichtung erfolgen. Selbst wenn eine Versicherungspflicht besteht, entsteht das Versicherungsverhältnis erst, wenn der Vertrag abgeschlossen wird, und nicht automatisch durch das Gesetz, wie es im Sozialversicherungsrecht der Fall ist.

Wichtige Unterschiede zum Sozialversicherungsrecht

Zu den zentralen Unterschieden zählen insbesondere:

  • Entstehung des Versicherungsverhältnisses über den Versicherungsvertrag

  • Umfang der versicherten Risiken

  • Rechtsform der Versicherer (privat oder öffentlich-rechtlich)

  • Bemessung der Beiträge und Leistungen nach Risiko und Leistung

  • Rechtsgrundlage: privatrechtliche Gesetze

  • Zuständiger Rechtsweg: Zivilgericht

Darüber hinaus ist zu beachten, dass sich diese Unterschiede in der Praxis deutlich auswirken, und gleichzeitig die Rechte und Pflichten der Versicherungsnehmer klar abgrenzen.

Rechtsquellen im Versicherungsrecht

Die wichtigsten Vorschriften befinden sich unter anderem in:

  • Versicherungsvertragsgesetz (VVG)

  • Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG)

  • Pflichtversicherungsgesetz (PflVG)

  • Kfz-Pflichtversicherungsordnung (KfzPflVO)

  • Handelsgesetzbuch (HGB)

  • BGB (§§ 312b, 330, 1045)

  • ZPO §§ 851c, 851d, Sondergerichtstandort § 215 VVG

  • Rom I Verordnung (internationales Privatversicherungsrecht)

Das Versicherungsvertragsgesetz (VVG) stellt dabei die wichtigste Rechtsquelle dar, da es das Verhältnis zwischen Versicherer, Versicherungsnehmer und sonstigen Begünstigten eines Versicherungsvertrages regelt.

Arten von Versicherungsverträgen

Das Versicherungsrecht kennt verschiedene Vertragsarten. Zudem teilt das VVG diese nach Versicherungszweigen ein:

  • Haftpflichtversicherung

  • Rechtsschutzversicherung

  • Transportversicherung

  • Gebäudefeuerversicherung

  • Lebensversicherung

  • Berufsunfähigkeitsversicherung

  • Unfallversicherung

  • Krankenversicherung

Darüber hinaus ist es wichtig zu wissen, dass die unterschiedlichen Versicherungsarten spezifische Rechte und Pflichten für Versicherungsnehmer und Versicherer begründen, die gleichzeitig durch das VVG geregelt werden.

Beratung im Versicherungsrecht

Unsere Kanzlei bietet umfassende Beratung im Privatversicherungsrecht an. Dabei unterstützen wir Sie sowohl beim Abschluss von Versicherungsverträgen als auch bei rechtlichen Streitigkeiten, die aus Versicherungsverhältnissen entstehen. Auf diese Weise sorgen wir dafür, dass Ihre Rechte gewahrt bleiben, und gleichzeitig Ihre Absicherung optimal gestaltet wird.

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