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Vergaberecht

Das Vergaberecht umfasst alle Rechtsvorschriften, welche die Vergabe öffentlicher Aufträge an privatwirtschaftliche Unternehmen betreffen.

Zur Erfüllung seiner öffentlichen Aufgaben benötigt der Staat oft Dienstleistungen und Sachmittel, die er von privaten Dienstleistern bzw. Unternehmen erwirbt. Die Beschaffung dieser Mittel durch den Staat erfolgt im Vergaberecht meist nach gesetzlich geregelten Verfahren, welche von den öffentlichen Auftraggebern bei der Vergabe von Aufträgen zu beachten sind. Das Vergaberecht dient den Interessen des Staates, möglichst sparsam und wirtschaftlich mit den öffentlichen Geldern umzugehen. Dies wird im Vergaberecht durch einen gerechten Wettbewerb sichergestellt. Alle Marktteilnehmer sollen im Vergaberecht gleichberechtigten Zugang zu den öffentlichen Aufträgen haben.

Gesetzlich geregelt ist das Vergaberecht vor allem im vierten Teil des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) sowie in der Vergabeverordnung (VgV).  Zudem spielen die jeweiligen Vergabe- und Vertragsordnungen (z.B. VOL, VOB, VOF) eine große Rolle im Vergaberecht. Die nationalen gesetzlichen Regelungen (GWB, VgV) zum Vergaberecht sind geprägt von europäischen Rechtsvorschriften, da auch über die Grenzen hinaus diskriminierungsfreie Vergabe von öffentlichen Aufträgen gewährleistet sein soll.

Die zentralen Grundsätze im Vergaberecht sind in § 97 GWB normiert:

  • Wettbewerbsgrundsatz
  • Transparenzgebot
  • Gleichbehandlungsgrundsatz
  • Wettbewerbsgrundsatz
  • Förderung mittelständischer Interessen
  • Vergabe an fachkundige, leistungsfähige sowie gesetzestreue und zuverlässige Unternehmen
  • Zuschlag auf das wirtschaftlichste Gebot

Das deutsche Vergaberecht gliedert sich in zwei Bereiche, je nachdem, ob der Wert des öffentlichen Auftrags einen bestimmten Schwellenwert erreicht, denn dann gelten die europäisch geprägten gesetzlichen Vorschriften. Liegt der Wert des öffentlichen Auftrags darunter, finden diese Vorschriften direkt keine Anwendung.

Auf den folgenden Seiten versuchen wir Sie in Grundzügen über das Vergaberecht möglichst umfangreich zu informieren.

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