Eine weiteres Tätigkeitsfeld der Kanzlei STEINWACHS unter engen faktischen Bezügen zu den Gebieten des Unternehmens- und Handelsrechts bildet das Transportrecht und Speditionsrecht.

Ebenso wie beim Handelsrecht sind für den Mandanten vorrangig die Beratung im Hinblick auf Verträge zwischen den Vertragspartnern der Lieferung als auch zwischen dem Spediteur und dem Leasinggeber des Fuhrparks sowie den beteiligten Unternehmen bei der Wartung des Fuhrparks. Die im Rahmen dieser Vertragsbeziehung vorhandenen erheblichen finanziellen Aufwendungen bedingen notwendigerweise eine sichere und verlässliche Partnerschaft, die auch in der Ausgestaltung der rechtlichen Beziehungen ihren Widerhall finden sollte. Ist dies einmal nicht möglich, müssen unverzüglich und rechtssicher wirtschaftliche Lösungen gefunden werden, um erhebliche Einbußen im täglichen Fristgeschäft der Speditionen und damit verbundene Regressforderungen der Vertragspartner zu vermeiden.

Die Kanzlei STEINWACHS sorgt für eine Ihren Bedürfnissen angepasste Beratung. Wie auch in den bereits vorgestellten Bereichen des Handels- und Unternehmensrecht ist im Transportrecht und Speditionsrecht ebenso wichtig, dass aufgrund der voranschreitenden Globalisierung der Märkte die Beratung durch die Kanzlei STEINWACHS auch unter Einbeziehung der europäischen Rechtsprechung erfolgen kann.

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