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Bankrecht & Kapitalmarktrecht

Das Bankrecht und Kapitalmarktrecht umfasst zwei Rechtsbereiche, die nicht einheitlich geregelt sind und sich vielmals überschneiden und die sowohl dem zivilrechtlichen Wirtschaftsrecht, als auch einem Teilbereich des öffentlichen Wirtschaftsrechts zuzuordnen sind.

Das Bankrecht regelt die Rechtsverhältnisse der Banken / Kreditinstitute, insbesondere die alltäglichen Bank- und Kreditgeschäfte zwischen einer Bank und ihren Kunden. Das Bankrecht und Kapitalmarktrecht umfasst dementsprechend beispielsweise den privaten Giro- und Zahlungsverkehr, aber auch den Kreditvergabe- oder den Geldanlagesektor der Banken.

Das Kapitalmarktrecht regelt vor allem die Organisation der Kapitalmärkte. Ein Kapitalmarkt ist ein Marktplatz, an dem Unternehmen (Kapitalnehmer) und Investoren (Kapitalgeber) zusammengeführt werden, wie z.B. die Börse. Das Kapitalmarktrecht betrifft insbesondere den dort stattfindenden Handel mit Wertpapieren wie z.B. Aktien und Schuldverschreibungen. Hauptzweck vom Kapitalmarktrecht ist die Funktionsfähigkeit des Kapitalmarktes zu erhalten,  das Kapitalmarktrecht dient jedoch insbesondere auch dem Schutz der einzelnen Anleger.

Auch die Rechtsvorschriften über die staatliche Aufsicht über das Kredit- und Finanzdienstleistungswesen als Teil des öffentlichen Rechts sind dem Bankrecht und Kapitalmarktrecht zuzuordnen.

Wesentliche Gesetzeswerke im Bereich vom Bankrecht und  Kapitalmarktrecht sind vor allem:

  • Börsengesetz (BörsG)
  • Depotgesetz
  • Scheckgesetz (ScheckG)
  • Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetz (FinDAG)
  • Investmentgesetz (InvG)
  • Kreditwesengesetz (KWG)
  • Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz und Wertpapierhandelgesetz (WpÜG, WpHG)
  • Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG)

Das Bankrecht und Kapitalmarktrecht ist ein sehr umfangreiches und komplexes Rechtsgebiet, weshalb bei Problemen ein Rechtsanwalt, der sich auf das Bankrecht und Kapitalmarktrecht spezialisiert hat, aufgesucht werden sollte.

Auf den folgenden Seiten versuchen wir Sie zu den Grundzügen im Bankrecht und Kapitalmarktrecht möglichst umfangreich zu informieren.

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