Das Sportrecht ist kein eigenständig geregeltes Rechtsgebiet, es umfasst vielmehr eine Vielzahl von Gesetzesvorschriften, welche im Zusammenhang mit Sport stehen. Sportrechtliche Vorschriften finden sich dabei sowohl im Privatrecht als auch im öffentlichen Recht.

Das Sportrecht betrifft nicht nur die Regelungen zum Profisport, bei welchem insbesondere wirtschaftliche und kommerzielle Interessen eine Rolle spielen, sondern auch den gesamten Amateursport.

Sportliche Wettkämpfe und sportliche Regelungen sollen grundsätzlich den Teilnehmern des Sports, also den Sportlern selbst überlassen werden.  Die Rechtsbeziehungen zwischen Sportlern, Vereinen, Verbänden und sonstigen Beteiligten im Sportrecht richten sich daher in erster Linie nach den Satzungen der Sportvereine und Sportverbände in den jeweiligen Sportarten. Sportrechtliche Streitigkeiten werden häufig vor Sportgerichten ausgetragen. Dabei handelt es sich um keine staatlichen Gerichte, sondern um von den Sportverbänden eigens eingerichtete Institutionen, welche insbesondere die in den Satzungen festgelegten sportlichen Regelungswerke auslegen.

Zum öffentlichen Sportrecht zählen neben dem Sportförderungsgesetz sämtliche öffentlich-rechtlichen Bestimmungen welche den Sport betreffen, wie beispielsweise oder baurechtliche oder nachbarrechtliche Vorschriften, welche Besonderheiten in Bezug auf Sportanlagen regeln.

Gegenstand von Auseinandersetzungen im Sportrecht sind regelmäßig folgende Bereiche:

  • Sporthaftungsrecht
  • Vertragsgestaltung im Sportrecht
  • Werbung / Sponsoring im Sportrecht
  • Sportförderung
  • Doping
  • Spielmanipulation
  • Sportlizenzen
  • Urheberrechtliche Fragen im Sportrecht (zB Sportübertragung
  • Internationales Sportrecht

Abschluss

Auf den folgenden Seiten versuchen wir Sie zu den Grundzügen im Sportrecht möglichst umfangreich zu informieren.

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