Eine Scheidungsfolgenvereinbarung sollte möglichst früh getroffen werden, sobald eine Trennung absehbar ist. Sie dient dazu, das gerichtliche Ehescheidungsverfahren zu vereinfachen, da viele Punkte, die zuvor einvernehmlich geregelt wurden, nicht mehr vom Gericht entschieden werden müssen. Dadurch wird die Trennung deutlich schneller, kostengünstiger und klarer gestaltet.
Das Familiengericht kann auf Grundlage einer vorhandenen Scheidungsfolgenvereinbarung die Scheidung in einem einzigen Prozess beschließen. Dies ist gegenüber dem regulären Ehescheidungsverfahren sowohl schneller als auch günstiger. Voraussetzung ist, dass die Ehepartner mindestens ein Jahr getrennt leben und beide die Aufhebung der Ehe beantragen oder ein Partner die Aufhebung unter Anerkennung des anderen beantragt.
Eine notarielle Scheidungsfolgenvereinbarung sollte insbesondere folgende Punkte enthalten:
Einigung über die Aufhebung der Ehe
Regelungen zum Sorge- und Umgangsrecht für gemeinsame minderjährige Kinder
Vereinbarungen zu Unterhaltszahlungen für Kinder und Ehepartner
Absprachen über die Inanspruchnahme der ehelichen Wohnung und die Zuweisung des Hausrats
Auch wenn die Partner viele Punkte einvernehmlich klären können, sollte jeder Ehepartner eine eigene rechtliche Beratung in Anspruch nehmen. Ein gemeinsamer Anwalt kann nicht gleichzeitig beide Interessen gleichwertig vertreten, da die Aufgaben des Anwalts darin bestehen, die Rechte seines Mandanten durchzusetzen.
Wenn nur ein Partner anwaltlich vertreten wird, während der andere zustimmt, kann dies unter Umständen zu wirtschaftlichen Nachteilen führen. Daher ist es besonders wichtig, dass jeder Partner seine eigene Berechtigungslage prüfen lässt, um die bestmöglichen Ergebnisse zu erzielen.
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