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Kartellrecht & Fusionskontrolle

Das Rechtsgebiet Kartellrecht und Fusionskontrolle umfasst im Wesentlichen alle Rechtsvorschriften, die die negative Beeinflussung des Wettbewerbs (zB durch Kartelle) betreffen und dem Schutz und Erhalt des Wettbewerbs dienen.

Die Wettbewerbsaufsicht- und Kontrolle wird in Deutschland hauptsächlich durch das Bundeskartellamt bzw. die jeweiligen Landeskartellämter als Wettbewerbsbehörden ausgeübt. Bei europäischer Bedeutung ist grundsätzlich die Europäische Kommission zuständig. Geregelt ist das Gebiet Kartellrecht und Fusionskontrolle vor allem im Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).

Hauptinhalte im Bereich Kartellrecht und Fusionskontrolle sind:

  • Kartellverbot
  • Verbot des Missbrauchs einer marktbeherrschenden Stellung
  • Fusionskontrolle
  • Kontrolle der öffentlichen Vergabeverfahren

Ein Kartell ist ein Zusammenwirken mehrerer Unternehmen zur Beeinflussung des Wettbewerbs zu Ihren Gunsten und oder zum Nachteil anderer Wettbewerbsteilnehmer. Kartelle schädigen grundsätzlich die Funktionsfähigkeit der Wirtschaft und das Gemeinwohl und sind deshalb verboten, vgl. § 1 GWB.

Im Bereich Kartellrecht und Fusionskontrolle ist in § 19 I GWB auch das Verbot des Missbrauchs einer marktbeherrschenden Stellung geregelt. Eine marktbeherrschende Stellung zu erlangen ist grundsätzlich nicht verboten. Die Ausnutzung einer solchen Machtposition schädigt allerdings das Gemeinwohl und muss deshalb verhindert werden.

Unter dem Stichwort Fusionskontrolle wird im Gebiet Kartellrecht und Fusionskontrolle die Kontrolle von Zusammenschlüssen mehrerer meist großer Unternehmen, die sich negativ auf den Wettbewerb auswirken können, verstanden. Soweit der Zusammenschluss mehrerer Unternehmen zu einer Monopolstellung führt, ist er grundsätzlich zu verbieten, § 36 I GWB.

Gegenstand im Bereich Kartellrecht und Fusionskontrolle ist zudem die Kontrolle der Vergabeverfahren öffentlicher Auftraggeber, vgl. § 97 ff. GWB.

Auf den folgenden Seiten versuchen wir Sie zu den Grundzügen im Bereich Kartellrecht und Fusionskontrolle zu informieren.

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