Kartellrecht & Fusionskontrolle

Was ist Kartellrecht und Fusionskontrolle?

Das Rechtsgebiet Kartellrecht und Fusionskontrolle umfasst alle Vorschriften, die die negative Beeinflussung des Wettbewerbs betreffen, zum Beispiel durch Kartelle. Zugleich dient es dem Schutz und Erhalt des fairen Wettbewerbs.

In Deutschland üben das Bundeskartellamt sowie die Landeskartellämter die Wettbewerbsaufsicht und Kontrolle aus. Bei grenzüberschreitender europäischer Bedeutung ist die Europäische Kommission zuständig. Kartellrecht und Fusionskontrolle sind hauptsächlich im Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) geregelt.


Hauptinhalte im Kartellrecht und bei Fusionskontrolle

Zu den zentralen Themen gehören:

  • Kartellverbot: Kartelle wirken zusammen, um den Wettbewerb zu beeinflussen – zulasten anderer Marktteilnehmer und des Gemeinwohls. Sie sind daher grundsätzlich verboten, § 1 GWB.

  • Verbot des Missbrauchs einer marktbeherrschenden Stellung: Unternehmen dürfen Machtpositionen erlangen, jedoch nicht zu Lasten der Allgemeinheit ausnutzen, § 19 I GWB.

  • Fusionskontrolle: Zusammenschlüsse mehrerer Unternehmen, die die Wettbewerbsbedingungen verschlechtern, können untersagt werden, § 36 I GWB.

  • Kontrolle öffentlicher Vergabeverfahren: Öffentliche Aufträge unterliegen der Überwachung, um faire Wettbewerbsbedingungen sicherzustellen, § 97 ff. GWB.

Ein Kartell ist die Zusammenarbeit mehrerer Unternehmen, um den Wettbewerb zu Gunsten einzelner Teilnehmer zu beeinflussen. Solche Zusammenarbeiten schädigen die Wirtschaft und das Gemeinwohl. Deshalb greift das Kartellrecht, um den Markt zu schützen.


Fazit

Unsere Kanzlei informiert Sie umfassend über die Grundzüge im Kartellrecht und bei der Fusionskontrolle. Wir beraten kompetent bei allen Fragen zu Marktmissbrauch, Kartellverboten und Unternehmenszusammenschlüssen. Kontaktieren Sie uns gerne für eine rechtliche Beratung!

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