Die Kanzlei STEINWACHS, Ihr Anwalt für Verkehrsrecht in Hamburg, bietet umfassende Beratung und Vertretung im Verkehrsrecht – sowohl im deutschen Straßenverkehrsrecht als auch in den Rechtsvorschriften anderer europäischer Länder. Dies ist besonders wichtig, seit das EU-weite Vollstreckungsabkommen für Bußgelder am 01.10.2010 in Kraft getreten ist.
Wer im Ausland unterwegs ist, muss sich an das dortige Verkehrsrecht halten. Dazu gehören Tempolimits, Parkvorschriften und Vorfahrtsregeln. Die Sanktionen und Verfahren unterscheiden sich oft deutlich von denen in Deutschland. In Ländern wie Italien, Belgien oder den Niederlanden gibt es beispielsweise eine Halterhaftung, die im deutschen Verkehrsrecht nicht vorgesehen ist.
Früher führten Verkehrsverstöße im Ausland meist nur bei einer erneuten Einreise zu Problemen. Heute erreichen viele Autofahrer bereits nach ihrer Rückkehr empfindliche Bußgeldforderungen. Häufig fallen die Strafen im Ausland deutlich höher aus als in Deutschland.
Ein Schwerpunkt unserer Arbeit ist die Schadensabwicklung. Wir setzen für Sie Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche gegen Unfallgegner und deren Versicherungen durch. Ebenso verteidigen wir Sie, falls unberechtigte Forderungen an Sie gestellt werden.
Versuchen Betroffene, ihre Ansprüche selbst mit der gegnerischen Versicherung zu klären, führt dies oft zu Nachteilen. Selbst unspezialisierte Anwälte übersehen häufig wichtige Schadenspositionen – zum Beispiel den sogenannten Haushaltsführungsschaden.
Profitieren Sie von unserer jahrelangen Erfahrung im Verkehrsrecht. Wir beraten Sie kompetent, individuell und zielgerichtet – in Hamburg, Berlin und Bremen. Für vertiefende Informationen empfehlen wir außerdem unseren Verkehrsrechtsblog. Verantwortlich für den Inhalt: Rechtsanwalt Stephan Steinwachs, Kanzlei STEINWACHS – Rechtsanwalt Verkehrsrecht Hamburg Berlin Bremen