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Reiserecht

Kommt es im Rahmen des Reisevertragsverhältnisses zu einer Leistungsstörung, steht dem regelmäßig rechtlich unerfahrenen Reisenden oft die Rechtsabteilung eines „übermächtigen“ Reiseveranstalters gegenüber, so dass es eigentlich unerlässlich ist, sich professioneller Hilfe durch im Gebiet des Reiserechts erfahrene Rechtsanwälte zu bedienen.

Nicht selten scheitern in der Sache begründete Ansprüche des Reisenden aus Reiserecht an vermeidbaren Fehlern bei der Reklamation. So werden Fristen nicht eingehalten, Beweise nicht gesichert, die Mängel nicht der zuständigen Stelle angezeigt oder es fehlt bereits an der erforderlichen Aktivlegitimation des Anspruchsführers. Ist die Reklamation ordnungsgemäß vorgetragen, so geben sich Reisende nicht selten auch mit zu geringen Entschädigungszahlungen ab.

Mit der Beauftragung eines Rechtsanwaltes der Kanzlei STEINWACHS stellen Sie sicher, dass Ihre Interessen in Erfolg versprechender Weise vertreten werden.

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