Reiserecht – Rechte und Pflichten für Reisende und Veranstalter

Was ist Reiserecht?

Das Reiserecht regelt in erster Linie die Rechtsbeziehungen zwischen Reiseveranstalter und Reisenden. Wer heute eine Urlaubsreise bucht und nicht alle Leistungen wie Flug, Unterkunft oder Bahnticket einzeln organisieren möchte, greift oft auf Pauschalreisen zurück. In diesen Fällen entsteht in der Regel ein Reisevertrag.

Der Reisevertrag nach dem BGB

Der Reisevertrag wird zwischen dem Reisenden und dem Reiseveranstalter geschlossen und ist in § 651a BGB gesetzlich geregelt. Nach dieser Vorschrift gilt als Reiseveranstalter, wer eine Gesamtheit von Reiseleistungen anbietet – also beispielsweise Flug, Hotel und Veranstaltungen als Paket.

Zur Durchführung der einzelnen Leistungen bedient sich der Reiseveranstalter meist sogenannter Leistungserbringer. Diese erbringen die Einzelleistungen (z. B. Fluggesellschaft, Hotel oder Veranstalter von Ausflügen) und gelten rechtlich als Erfüllungsgehilfen des Reiseveranstalters. Wichtig ist zudem die Abgrenzung zum Reisebüro: Dieses tritt in der Regel nur als Vermittler auf und ist nur selten selbst Reiseveranstalter.

Typische Streitpunkte im Reiserecht

Immer wieder kommt es im Reiserecht zu Auseinandersetzungen, zum Beispiel in folgenden Bereichen:

  • Reisemängel und Mängelanzeigen vor Ort

  • Ausschlussfristen und Präklusion

  • Schadensersatz und Haftung (Reiseveranstalter, Reisebüro, Leistungserbringer)

  • Schmerzensgeld und Entschädigung wegen entgangener Urlaubszeit

  • Kündigung wegen höherer Gewalt

  • Verjährung von Ansprüchen

  • Reiserücktrittsversicherung und Krankheitsfälle

  • Flug- oder Reiseverspätungen

Diese Themen zeigen, dass die Rechte von Reisenden vielfältig sind, jedoch oft von Fristen und Formalien abhängen.

Rechtliche Grundlagen

Das Reiserecht basiert im Wesentlichen auf den §§ 651a ff. BGB. Darüber hinaus spielen die §§ 823 ff. BGB eine große Rolle, da Reiseveranstalter für die ordnungsgemäße Durchführung verantwortlich sind. Allerdings können Gewährleistungsansprüche verloren gehen, wenn die Ausschlussfrist nach § 651g BGB nicht beachtet wird oder Ansprüche verjähren.

Fazit

Das Reiserecht betrifft nahezu jeden, der eine Pauschalreise bucht. Gerade im Streitfall ist anwaltliche Beratung wichtig, da Fristen streng geregelt sind und Fehler schnell dazu führen, dass Ansprüche nicht mehr durchgesetzt werden können.

Auf den folgenden Seiten möchten wir Sie umfassend über die wichtigsten Aspekte des Reiserechts informieren.