Verwaltungsrecht: Grundlagen und Besonderheiten

Das Verwaltungsrecht umfasst als Teil des öffentlichen Rechts das gesamte Recht der öffentlichen Verwaltung (Exekutive) des Staates, also insbesondere der Behörden und Körperschaften des öffentlichen Rechts. Darüber hinaussorgt es dafür, dass staatliches Handeln rechtlich überprüfbar und geregelt erfolgt.

Das Verwaltungsrecht wird grundsätzlich in das allgemeine und das besondere Verwaltungsrecht gegliedert.

Allgemeines Verwaltungsrecht

Das allgemeine Verwaltungsrecht ist insbesondere im Verwaltungsverfahrensgesetz des Bundes (VwVfG) sowie in den jeweiligen Landes-Verwaltungsverfahrensgesetzen (z. B. BayVwVfG, HmbVwVfG) für die Landesbehörden geregelt. Dabei befasst es sich mit den allgemeinen Grundlagen der Verwaltung, wie etwa dem Verwaltungsverfahren, den Handlungsformen der Verwaltung (Verwaltungsakt, Rechtsverordnung, Satzung, öffentlich-rechtlicher Vertrag sowieweitere Instrumente) oder der Organisation der Verwaltung. Zudem gehören die allgemeinen Vorschriften der Verwaltungsvollstreckung zum allgemeinen Verwaltungsrecht.

Besonderes Verwaltungsrecht

Das besondere Verwaltungsrecht regelt dagegen spezielle Bereiche der öffentlichen Verwaltung. Es ergänzt oder modifiziert die Vorschriften des allgemeinen Verwaltungsrechts, um gleichzeitig den unterschiedlichen sachlichen und fachlichen Anforderungen des jeweiligen Verwaltungsbereichs gerecht zu werden.

Zum besonderen Verwaltungsrecht gehören unter anderem:

  • Polizeirecht

  • Baurecht

  • Umweltrecht

  • Wirtschaftsverwaltungsrecht

  • Beamtenrecht

  • Sozialrecht

  • Steuerrecht

  • Straßenverkehrsrecht

Darüber hinaus ist zu beachten, dass das besondere Verwaltungsrecht in einer Vielzahl von Einzelgesetzen sowohl auf Bundes- als auch auf Länderebene geregelt ist, je nachdem, welche Kompetenzen jeweils zuständig sind. Zudem wird es – wie auch das allgemeine Verwaltungsrecht – durch europarechtliche Vorschriften geprägt, die das nationale Recht unter bestimmten Voraussetzungen verdrängen können.

Abschluss

Auf den folgenden Seiten versuchen wir, Ihnen Grundzüge des Verwaltungsrechts möglichst umfangreich zu erläutern. Darüber hinaus empfehlen wir weiterführende Seiten zum Thema Verwaltungsrecht, damit Sie alle wichtigen Aspekte verständlich nachlesen können.