Das Prüfungsrecht ist ein Teilgebiet des Verwaltungsrechts. Es umfasst sämtliche Rechtsvorschriften, die sich mit der Durchführung von staatlich organisierten und gesetzlich geregelten Prüfungen sowie mit der Bewertung von Prüfungsleistungen befassen. Besonders in Deutschland spielt das Prüfungsrecht eine zentrale Rolle, da Prüfungen maßgeblich über den Zugang zu Berufen entscheiden.
Prüfungen mit Berufsbezug sind besonders wichtig. Das Prüfungsrecht knüpft dabei direkt an das Grundrecht der Berufsfreiheit nach Art. 12 Grundgesetz an. Schließlich beeinflussen Prüfungsleistungen die spätere Berufswahl und Berufsausübung erheblich. Werden Prüfungen fehlerhaft durchgeführt oder Prüfungsleistungen falsch bewertet, greift dies in das Grundrecht auf freie Berufsausübung ein und kann schwerwiegende Folgen für Betroffene haben.
Zu den Prüfungen, die regelmäßig dem Prüfungsrecht unterfallen, gehören unter anderem:
Abiturprüfung
Meisterprüfung
Beamtenrechtliche Beurteilungen
Universitäre Klausuren
Universitäre Abschlussarbeiten (z. B. Staatsexamen, Diplom-, Bachelor- oder Masterarbeit)
Dissertation oder Habilitation
Diese Beispiele zeigen, dass das Prüfungsrecht nicht nur Studierende betrifft, sondern auch Auszubildende, Beamte und Wissenschaftler.
Wird eine Prüfung nicht korrekt durchgeführt – etwa wegen der Befangenheit eines Prüfers – oder eine Prüfungsleistung falsch bewertet, besteht ein Anspruch auf effektiven Rechtsschutz nach Art. 19 GG. Betroffene haben daher die Möglichkeit, gegen solche Fehler vorzugehen. Je nach Bundesland können Prüflinge entweder Widerspruch gegen den Prüfungsbescheid einlegen oder direkt Klage vor dem Verwaltungsgericht erheben. In beiden Fällen überprüft das Gericht die Bewertung der Prüfungsleistung umfassend.
Das Prüfungsrecht ist in verschiedenen Gesetzen geregelt. Besonders wichtig sind:
das bundesgesetzliche Hochschulrahmengesetz,
die landesrechtlichen Verwaltungsverfahrensgesetze,
die Hochschulgesetze der Länder,
sowie die jeweiligen Prüfungsordnungen.
Diese Rechtsgrundlagen bilden die Basis für eine gerichtliche Überprüfung von Prüfungen und Prüfungsentscheidungen.
Das Prüfungsrecht schützt die Chancengleichheit und die Berufsfreiheit. Es gewährleistet, dass Prüfungen fair durchgeführt und korrekt bewertet werden. Unsere Kanzlei unterstützt Sie dabei, Ihre Rechte im Prüfungsrecht konsequent durchzusetzen – sowohl außergerichtlich als auch vor den Verwaltungsgerichten.