Welche Regeln für Einreise und Aufenthalt gelten, hängt insbesondere von Staatsangehörigkeit und Aufenthaltszweck ab. § 4 AufenthG regelt das Erfordernis eines Aufenthaltstitels und berücksichtigt gesetzliche und unionsrechtliche Ausnahmen. Ein Anspruch auf einen bestimmten Titel lässt sich daraus allein nicht ableiten.
Aufenthaltszweck und Dokumente
Halten Sie Pass, vorhandene Titel, Anträge und behördliche Schreiben bereit. Unterscheiden Sie den aktuellen Status von dem künftig beabsichtigten Aufenthalt, etwa für Arbeit, Ausbildung oder Familie.
Behördliche Entscheidung prüfen
Für eine Einordnung sind Wortlaut, Begründung und Rechtsbehelfsbelehrung einer Entscheidung maßgeblich. Auch Zugangsdatum und ausdrücklich genannte Fristen müssen nachvollziehbar dokumentiert werden.