Das Pflegerecht regelt umfassend alle Rechtsvorschriften, die sich auf die Pflege von kranken oder behinderten Menschen beziehen. Es beschreibt nicht nur die gesetzlichen Grundlagen, sondern zeigt auch praktische Wege auf, wie Pflegeleistungen abgesichert werden können. Gleichzeitig berücksichtigt es die Rechte und Pflichten von Pflegebedürftigen, Angehörigen und Pflegeeinrichtungen.
Das Pflegerecht ist eng mit dem Sozialrecht verknüpft, da viele Vorschriften im Elften Buch des Sozialgesetzbuchs (SGB XI) verankert sind, welches die gesetzliche Pflegeversicherung behandelt. Gleichzeitig regelt es auch die private Pflegeversicherung. Dadurch stellt das Pflegerecht sicher, dass sowohl gesetzlich als auch privat Versicherte angemessen abgesichert sind. Es ermöglicht Versicherten, Ansprüche gegenüber Pflegekassen und Leistungserbringern geltend zu machen.
Wer gesetzlich krankenversichert ist, ist nach dem Pflegerecht automatisch auch gesetzlich pflegeversichert, vgl. § 1 II SGB XI. Wer privat krankenversichert ist, muss zusätzlich eine private Pflegeversicherung abschließen, vgl. § 23 I 1 SGB XI. Somit sichert das Pflegerecht die Absicherung gegen Pflegebedürftigkeit umfassend ab.
Nach § 15 SGB XI legen die Pflegekassen die Feststellung der Pflegebedürftigkeit in Stufen fest (Stufe 1 bis 3). Die Gutachten werden vom Medizinischen Dienst der Krankenkassen erstellt. Je höher die Pflegestufe, desto umfangreicher die Leistungen, die Pflegebedürftigen zustehen.
Im Pflegerecht stehen zahlreiche Leistungen zur Verfügung, die den Alltag der Pflegebedürftigen und Angehörigen erleichtern. Dazu gehören:
Bereitstellung von Hilfsmitteln, wie Rollstühlen oder Prothesen
Durchführung von Umbaumaßnahmen in Wohnräumen
Häusliche Pflege durch geschulte Pflegehilfen
Teilstationäre Pflege, wie Tages- und Nachtpflege
Vollstationäre Pflege, z. B. in Pflegeheimen
Auszahlung von Pflegegeld bei Pflege durch Angehörige
Kombination verschiedener Pflegeformen für individuelle Lösungen
Wir informieren Sie auf den folgenden Seiten über die Grundzüge des Pflegerechts, sodass Sie einen umfassenden Überblick erhalten. Gleichzeitig empfehlen wir ergänzende Seiten zum Pflegerecht, um Ihr Wissen weiter zu vertiefen und praxisnah anzuwenden.