Mängel und Mietminderung

Rechte des Mieters bei Mängeln der Mietsache

Gemäß § 535 BGB ist der Vermieter verpflichtet, das Mietobjekt vertragsgemäß zu überlassen und gleichzeitig instand zu halten. Kommt er dieser Pflicht nicht nach, entstehen für den Mieter verschiedene gesetzlich vorgesehene Rechte, die er sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich geltend machen kann.

Grundsätzlich kann der Mieter den Vermieter auf Beseitigung der Mängel verklagen. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, die Miete angemessen zu mindern (§ 536 BGB) oder das Zurückbehaltungsrecht gegenüber der Mietforderung auszuüben.

Tipp: Da eigenmächtige Mietkürzungen riskant sein können und im schlimmsten Fall sogar zu einer Kündigung führen, ist es ratsam, die Mängel schriftlich anzuzeigen und gegebenenfalls einen erfahrenen Rechtsanwalt für Mietrecht einzuschalten. So lassen sich unnötige Konflikte vermeiden und Ihre Rechte bleiben gewahrt.


Voraussetzungen für Mietminderung

Damit eine Mietminderung wirksam wird, müssen folgende Voraussetzungen gleichzeitig erfüllt sein:

  • Es liegen erhebliche Mängel der Mietsache vor,

  • der Mieter hat diese nicht schuldhaft verursacht, und

  • die Mängel waren dem Mieter bei Vertragsunterzeichnung nicht bekannt oder er hätte sie nicht erkennen müssen, ohne sich ein Minderungsrecht vorzubehalten.

Obwohl der Mieter die Miete zunächst vorbehaltlos zahlt, ist dies heutzutage in der Regel unschädlich, und ein vertraglicher Ausschluss der Mietminderung ist grundsätzlich unwirksam.


Höhe der Mietminderung

Die Höhe der Mietminderung bemisst sich nach der Intensität der Gebrauchsbeeinträchtigung der Mietsache. Dabei wird die Minderung in der Regel auf die Bruttowarmmiete berechnet.

Da die Gerichte in Deutschland unterschiedliche Urteile zur prozentualen Minderung fällen, kann es von Bundesland zu Bundesland und sogar von Stadt zu Stadt erhebliche Abweichungen geben. Deshalb ist es besonders wichtig, nicht eigenständig anhand von Internetlisten zu kalkulieren, sondern eine individuelle Prüfung durch einen Anwaltvornehmen zu lassen, um Ihre Rechte korrekt durchzusetzen.


Ihre Kanzlei für Mietrecht in Hamburg und Berlin

Unsere Kanzlei bietet Ihnen umfassende Beratung und Vertretung in allen Fragen des Mietrechts, sodass Sie Ihre Ansprüche optimal durchsetzen können. Ob es sich um Mängelanzeigen, Mietminderung oder gerichtliche Schrittehandelt – wir begleiten Sie professionell, praxisnah und zuverlässig.

  • Prüfung Ihres Mietvertrags und der Mängelanzeigen

  • Durchsetzung Ihrer Mietminderung oder Ansprüche auf Instandsetzung

  • Vertretung vor Gericht oder gegenüber dem Vermieter

Kontaktieren Sie uns noch heute, damit wir gemeinsam Ihre Rechte als Mieter sichern können und Sie keine Nachteile erleiden.