Mediation (lat.: „Vermittlung“) ist eine außergerichtliche Form der Lösung von Konflikten. Kennzeichnend für sie ist vor allem, dass die Beteiligten eines Konflikts eigenverantwortlich versuchen, eigene Lösungen zu finden. Dabei werden sie von einem unabhängigen Dritten (dem Mediator) unterstützt, der – anders als etwa ein Richter – keine Entscheidungsbefugnis besitzt. Kennzeichnend für die Mediatorin ist vielmehr ihre Fähigkeit zur strukturierten Verhandlungsführung, mit der sie die Parteien anleitet, meist schnelle und flexible, manchmal auch noch kostengünstigere Regelungen zu finden, von der alle Beteiligten profitieren. Die Interessen der Beteiligten werden berücksichtigt, Blockadesituationen aufgebrochen, gegenseitige Kommunikation wieder ermöglicht. Die Mediation ist eine alte Idee zur Lösung von Konflikten, deren Wurzeln sich weit über 2000 Jahre zurückverfolgen lassen.

Mediationsverfahren zeichnen sich durch folgende Kriterien aus, die sie von anderen Formen der Regelung von Konflikten, insbesondere Gerichtsverfahren, unterscheiden:

  • Freiwilligkeit: Die Parteien entschließen sich aus freiem Willen zur Teilnahme
  • Vertraulichkeit: Die Parteien und die Mediatoren verpflichten sich zur Vertraulichkeit
  • Informiertheit: Entscheidungen sollen auf der Basis aller notwendigen Informationen getroffen werden – Eigenverantwortlichkeit: Die Parteien bestimmen selbst die Lösung
  • Unabhängigkeit/Allparteilichkeit des Mediators: Die Mediatorin unterstützt alle Parteien bei der Suche nach allseits zufriedenstellenden Lösungen
  • Ergebnisoffenheit: Mediationsverfahren sind offen für flexible und kreative Lösungen.

Herr Rechtsanwalt Steinwachs bietet zusammen mit der Diplom-Psychologin und ausgebildeten Mediatorin Andrea Danker Co-Mediation an. Die so erreichte Bündelung juristischer und psychologischer Fachkompetenz bietet nach unserer Auffassung die ideale Grundlage für eine erfolgreiche Mediation.

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