Mediation – Konflikte außergerichtlich beilegen
Der Bereich Mediation beschäftigt sich mit der zumeist außergerichtlichen Streitbeilegung. Grundlage ist stets das freiwillige Verfahren der Mediation.
Bevor es zu einem langwierigen, nervenaufreibenden und oft auch kostspieligen Gerichtsprozess kommt, ist es meist sinnvoll, eine außergerichtliche Konfliktlösung zu suchen – beispielsweise durch Mediation. Darüber hinaus kann Mediation sogar während eines laufenden Verfahrens helfen, Rechtsfrieden herbeizuführen.
Es handelt sich um ein von den Parteien freiwillig gewähltes, in der Regel privates Verfahren. In manchen Ländern ist jedoch auch eine gerichtliche Mediation möglich. Gemeinsam einigen sich die Konfliktparteien auf einen Mediator, der das Verfahren strukturiert begleitet.
Rolle des Mediators
Der Mediator ist allparteilich. Das bedeutet, er steht auf der Seite beider Parteien und sorgt für ein faires Verfahren. Im Gegensatz zu einem Richter oder Schlichter macht er keine eigenen Vorschläge und trifft auch keine Entscheidungen. Stattdessen unterstützt er die Parteien dabei, selbst Lösungen zu entwickeln.
Häufig übernehmen qualifizierte Rechtsanwälte die Rolle des Mediators, zwingend vorgeschrieben ist dies jedoch nicht. Auf diese Weise bleibt das Verfahren flexibel und individuell gestaltbar.
Abgrenzung zu Schieds- und Schlichtungsverfahren
Im Unterschied zu einem Schieds- oder Schlichtungsverfahren endet die Mediation nicht mit einer Entscheidung oder einem Vorschlag des Mediators. Entweder einigen sich die Parteien auf eine Lösung – oder die Mediation wird ohne Ergebnis beendet.
Zentrale Themen im Bereich Mediation
Zu den wichtigsten Themen gehören unter anderem:
Außergerichtliche Mediation
Das klassische, freiwillige Verfahren außerhalb staatlicher Gerichte.
Gerichtliche Mediation
In einigen Ländern können Gerichte eine Mediation begleiten.
Mediationsgrundsätze
Freiwilligkeit, Vertraulichkeit, Allparteilichkeit und Ergebnisoffenheit.
Wahl des Mediators
Die Parteien bestimmen gemeinsam, wer das Verfahren leitet.
Mediation und Rechtsschutzversicherung
In vielen Fällen übernehmen Rechtsschutzversicherungen die Kosten.
Rechtliche Grundlagen
Die Mediation ist in Deutschland vor allem im Mediationsgesetz, in der Berufsordnung der Rechtsanwälte sowie im Rechtsdienstleistungsgesetz geregelt. Damit verfügt das Verfahren über eine klare rechtliche Grundlage, die Transparenz und Sicherheit schafft.
Fazit
Konflikte lassen sich oft schneller und nachhaltiger durch eine Mediation lösen, als über ein langwieriges Gerichtsverfahren. Die Mediation bietet Raum für individuelle Lösungen, die die Interessen aller Beteiligten berücksichtigen. So können sowohl persönliche als auch geschäftliche Beziehungen erhalten bleiben.
Unsere Kanzlei unterstützt Sie dabei umfassend. Wir begleiten Sie während des gesamten Mediationsverfahrens, beraten Sie rechtlich zu Ihren Möglichkeiten und sorgen dafür, dass getroffene Vereinbarungen rechtssicher ausgestaltet werden. Kontaktieren Sie uns gerne!