Das Kaufrecht gehört zum Zivilrecht und regelt die Rechte und Pflichten von Verkäufer und Käufer bei allen Kaufverträgen. Darüber hinaus unterstützt unsere Kanzlei Sie aktiv dabei, Ihre Ansprüche zu prüfen und gegebenenfalls durchzusetzen.
Der Kaufvertrag ist der häufigste Vertrag im täglichen Leben. Daher hat der Gesetzgeber das Kaufrecht im BGB (§§ 433 ff.) detailliert geregelt, damit Käufer und Verkäufer ihre Pflichten klar erkennen und erfüllen können. Auch wenn Kaufverträge oft mündlich geschlossen werden, bedarf der Verkauf bestimmter Sachen, wie z.B. Grundstücken, jedocheiner notariellen Beurkundung.
Kaufgegenstände sind meist körperliche Sachen, aber auch Rechte, wie Forderungen, können verkauft werden. So fallen im Kaufrecht z.B. auch Tiere unter die Regelungen, § 90a BGB.
Ein zentrales Thema im Kaufrecht ist die Mängelgewährleistung. Wenn der Verkäufer die Leistung nicht wie vereinbart erbringt, können Käufer zunächst Nacherfüllung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten. In solchen Fällen prüft unsere Kanzlei genau, welche Rechte für Sie konkret bestehen.
Das Verbrauchsgüterkaufsrecht (§§ 474 ff. BGB) schützt vor allem Verbraucher beim Kauf von Waren. Dabei können wir Sie auch bei Ansprüchen auf Schadensersatz, Garantie und Gewährleistung umfassend unterstützen.
Kaufleute unterliegen im Handelskauf speziellen Regelungen (§§ 373 ff. HGB). Aus diesem Grund helfen wir Unternehmen dabei, Verträge rechtssicher zu gestalten und mögliche Konflikte frühzeitig zu vermeiden.
Nacherfüllung
Rücktritt
Minderung
Schadensersatz
Garantie
Gewährleistungsausschluss
Verbrauchsgüterkauf
Eigentumsvorbehalt
Rügeobliegenheit
Unsere Kanzlei berät Sie umfangreich, praxisnah und kompetent in allen Fragen des Kaufrechts. Sowohl für Verbraucher als auch für Unternehmen prüfen wir Ihre Verträge, vertreten Ihre Ansprüche und schützen Ihre Rechte effektiv.