Internationales Recht regelt Rechtsfragen, die über die Grenzen Deutschlands hinausgehen. Dabei spielen Völkerrecht, Europarecht und das internationale Privatrecht (IPR) eine zentrale Rolle.
Im Bereich des Internationalen Rechts versteht man unter Völkerrecht die verbindlichen Regelungen zwischen Staaten. Diese Staaten gelten als Völkerrechtssubjekte. Das Völkerrecht basiert auf der UN-Charta, die als Gründungsvertrag und quasi Verfassung des Völkerrechts dient. Darüber hinaus bilden zahlreiche völkerrechtliche Verträge und Abkommen zwischen Staaten die Grundlage. Dadurch sichert das Völkerrecht Frieden, Zusammenarbeit und geregelte Rechtsbeziehungen zwischen Nationen.
Das Europarecht regelt Rechtsangelegenheiten der Europäischen Union. Da die Mitgliedstaaten Teile ihrer Hoheitsrechte an die EU übertragen haben, wirkt das Europarecht unmittelbar innerhalb der Mitgliedsstaaten. Auf diese Weise sorgt es dafür, dass EU-Verordnungen, Richtlinien und Beschlüsse gleichzeitig in allen Mitgliedsländern gelten und somit Einheitlichkeit schaffen.
Das internationale Privatrecht (IPR) beantwortet die Frage, welches nationale Recht bei grenzüberschreitenden zivilrechtlichen Sachverhalten zur Anwendung kommt. Dazu zählen internationale Verträge, Kaufverträge, Familien- oder Erbangelegenheiten. In Deutschland ist das IPR insbesondere im Einführungsgesetz zum BGB (EGBGB) geregelt.
Verhältnis von internationalem Recht zu nationalem Recht
Völkerrecht und völkerrechtliche Verträge
Europarecht / Unionsrecht
EU-Verordnungen, Richtlinien und Beschlüsse
Internationales Privatrecht / Zivilverfahrensrecht
Internationales Strafrecht
Internationales Seerecht
Das Internationale Recht gewinnt durch die fortschreitende Globalisierung immer mehr an Bedeutung. Aufgrund der komplexen und teilweise unüberschaubaren Regelungen ist es ratsam, bei Fragen einen erfahrenen Anwalt zu konsultieren. Nur so lassen sich Rechte sicher wahrnehmen und Pflichten korrekt erfüllen.